Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wurde gerade zu Überstunden verpflichtet, bin aber schwanger, EILT !!

Frage: wurde gerade zu Überstunden verpflichtet, bin aber schwanger, EILT !!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Gerade hat mein Chef mich zu täglichen Überstunden Sonnabend und Feiertagsarbeit verpflichtet. Er weis aber, dass ich schwanger bin. Die Bereitschaft zu Überstunden habe ich übrigens in meinem Arbeitsvertrag unterschrieben. Was geht nun vor, das Einverständnis zu Überstunden oder das Mutterschutzgesetz, was das ja untersagt?? Brauche bitte eilig antwort, da der Chef noch heute Rückmeldung von mir will. Danke, Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das MuSchG. Sie dürfen 8,5 Std/ Tag oder 80 Std/ Doppelwaoche arbeiten.Nehr nicht, Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Mutterschutzgesetz verbietet das und Punkt. Du wirst die SS wohl angeben müssen. Damit ist diese Bereitschaftserklärung dann vom Tisch. Es sei denn, Du willst das freiwillig machen und die SS vorerst geheimhalten. LG Claudia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Claudia, der Chef weis seit gestern von der SS und hat mich heute trotzdem verdonnert. :-(( Sandra


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann leg ihm das Mutterschutzgesetz vor und ruf beim Gewerbeaufsichtsamt an, er darf das nicht. LG Claudia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

... ich das im Arbeitsvertrag unterschrieben habe? Man, ich weiß echt nicht, was ich tun soll, schließlich will ich auch noch später eine Arbeitsstelle haben, zumindest, bis ich etwas besseres gefunden haben. LG, Sandra (die in einer Zwickmühle ist)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja, Gesetz ist Gesetz. Da kann der Vertrag auch nix dran rütteln (in diesem Fall zumindest, im Mietrecht sähe das wieder anders aus). Im Zweifelsfall ruf bitte bei der Aufsichtsbehörde an, das ist bei mir das Gewerbeaufsichtsamt, also die Stelle, wo der AG die SS auch melden muss. LG Claudia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Erstmal Danke! Mal sehen, was ich mache. Ich werde wohl erstmal meinem Chef einige einzelne Überstunden anbieten mit dem Hinweis, dass ich das aber nicht muss. Wenn er sich dann immer noch stur stellt, kann ich ja mal beim Amt nachfragen LG, Sandra


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, hier kurz meine Daten: EG plus bis Mitte Oktober 23, Elternzeit bis Mitte Dez 23. Wenn ich bei meinem jetzigen AG kündige u dann ohne Unterbrechung eine neue Anstellung annehme dann endet meine EZ mit der Kündigung? Könnte ich mir das restliche Elterngeld bis Ende Juni in Summe auf einmal auszahlen lassen? So dass ich mi ...

Wenn ich mir Überstunden auszahlen lasse, wird dies auf mein EGPlus angerechnet und abgezogen?

Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...

Guten Abend Frau Bader,

Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...

Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...

Hallo Frau Bader,  ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde.  ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann!  (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...

Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt?  Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...

Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...