liebe frau bader,
diese frage hat einen aktuellen hintergrund. mein sohn wurde gestern nachmittag auf unsrem spielplatz sexuell missbraucht von einem ca. 16jahre alten teenagernachbarn.
kripo ist eingeschaltet, beim arzt waren wir auch, das läuft alles.
ich ertrag es nur einfach nicht, zu wissen, dass wir hier weiter wohnen müssen, wen dem seine familie uns täglich begegnen wird.
mein anwalt ist leider im urlaub, daher frage ich sie: berechtet mich dieser vorfall, unsere wohnung fristlos oder wenigtens fristgemindert zu küdnigen? oder muss ich bis april warten?
mfg
Mitglied inaktiv - 09.12.2004, 19:25
Antwort auf:
Wohnung fristlos kündigen wegen kinderschänder als nachbar?
Hallo,
ich fürchte, Sie müssen warten. Denn der Vermieter kann ja nichts dafür.. Wenn der Täter im gleichen HAus wohnt, würde ich das dem Vermieter mal mitteilen u um Stellungnahme bitten-vielleicht kann der Täter ausziehen?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2004
Antwort auf:
Wohnung fristlos kündigen wegen kinderschänder als nachbar?
Hallo,
ich weiss nicht wie alt dein Mietvertrag ist, aber neuere Mietverträge sind ja nach neuem Mietrecht und da gilt eine Kündigungszeit von 3 Monaten. Ich denke, 3 Monate braucht man schon. Eine neue Wohnung finden, passend zum Datum mieten und die neue Wohnung fertig machen bzw. etwas renovieren, evtl. die alte Wohnung wieder richten, der Umzug..., da sind 3 Monate ruckizucki um. Da wird es mit einer fristklosen Kündigung aber ganz schon eng.....
Gruß Ulla
Mitglied inaktiv - 10.12.2004, 19:19