Hallo Frau Bader, während meiner Schwangerschaft mit den Zwillingen sind wir wieder in die Heimat gezogen, 150km weit weg von meinem Arbeitgeber. Jetzt habe ich noch vorerst beantragte Elternzeit bis April 2019 (danach würden mir sogar noch 4 Jahre Elternzeit zustehen). Bei meinem Arbeitgeber stehen für das ruhende Arbeitsverhältnis noch 20 Resturlaubstage und 200 Flexstunden im Zeitkonto. Jetzt habe ich ein Angebot für einen Job ab Mai oder evtl. spätestens ab Sommer 2018 - aber nur unter der Voraussetzung, dass ich nicht mehr bei einem anderen Arbeitgeber angestellt bin. Die wollen auch die Sicherheit haben, dass ich bleibe und nicht mehr zurückgehe zu meinem jetzigen Arbeitgeber. Ist es möglich, die Elternzeit vorzeitig zu Ende April (wäre dann der 1. Geburtstag der Zwillinge) zu beenden und besteht die Chance, den Urlaub und die Flexzeiten des Arbeitgebers durch eine laufende Beschäftigung auszahlen zu lassen? Einen Vollzeitjob muss er mir doch anbieten nach Ende der Elternzeit, dann würde ich 20 Tage Urlaub nehmen, 200 Flexstunden verstreichen lassen und im Anschluss würde ich ihn um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wie sehen Sie hier die Möglichkeiten? Über eine Info bzw. Einschätzung Ihrerseits bin ich dankbar. Beste Grüße, Janina Helm
von Helmchen1982 am 21.03.2018, 13:04