Jackihexe
Liebe Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und bekomme mein 5. Kind.Bekomme Wohngeld aber kein Hartz4 weil ich mit dem Elterngeld über der Grenze bin.Jetzt will und muß ich umziehen..Weil die Wohnung zu klein ist.Ich möchte mir ein Haus auf miete suchen und raus aus der Stadt.Ich habe schon einige Angebote gefunden und auch angesehen.Mietpreis ist unterschiedlich von 600-950 Euro Warmmiete.Jetzt meine Frage..Würde ich trotzdem Wohngeld bekommen???Auch wenn die Miete und der wohnraum höher ist?Oder muß ich wieder Hartz4 beantragen?Möchte ich nicht unbedinge da ich dann ja nicht einfach so umziehen kann und die vorgaben des Amtes einhalten muß...Oder ist die Wohngeldstelle unabhängig vom Hartz4?Denn wenn ich jetzt umziehe und die Wohngeldstelle sagt ich soll hartz4 beantragen weil die miete zu hoch ist,muß ich wieder ausziehen weil ja für hartz4 die wohnung/Haus zu groß ist..Ich muß dazu sagen das ich als ich noch Hartz4 bekommen hatte vor einem Jahr, ich trotzdem Wohngeld beantragen mußte.Also hatte ich die hälfte von einem amt bekommen und die ander hälfte vom anderen amt bekommen... Ich weis es ist alles etwas durcheinander und ich hoffe sie können verstehen was ich sagen will... Nochmal kurz.Ich möchte umziehen in ein Haus auf miete und möchte trotzdem wohngeld beantragen da ich kein Hartz4 bekommen..(möchte aber keins beantragen weil ich dann nicht einfach so umziehen darf) Mit freundlichen Grüßen J.R
Hallo, zuerst mal ist der/die Vater/ Väter der Kinder unterhaltspflichtig. Ansonsten kann ich Ihnen nicht sagen, wie der Sachbwearbeiter vorgehen möchte. Am besten suchen Sie ihn auf Liebe Grüsse, NB
peekaboo
Unterhaltsverpflichter! Lg
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