Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der Kindergarten verlangen, dass ich kündige, weil wir umziehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf der Kindergarten verlangen, dass ich kündige, weil wir umziehen?

physioMama93

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Guten Tag Frau Bader, vielleicht können Sie uns hier kurz helfen. Ich möchte kurz unsere Situation vorstellen. Unsere Tochter (geb. Mai 2018) hat seit diesem Jahr (Sept. 2022/2023) endlich einen Kindergartenplatz bekommen. Letztes Jahr, obwohl sie schon 3 war, gab es keinen Platz für uns (Platzmangel in der Stadt). Glücklicherweise konnten wir noch ein weiteres Jahr bei unserer Tagesmutter nehmen. Wir wohnen aktuell in einer 2,5 Zimmer-Wohnung und seit Sept. 2022 sind wir nun zu viert. Deshalb waren wir jetzt auch auf Wohnungssuche und hatten das mit dem Kindergarten auch so kommuniziert, dass wir evtl. umziehen werden und auch weiter weg. Glücklicherweise haben wir in der Nachbarschaft (12 Min. Fahrzeit zum Kindergarten) ein Platz zum Leben gefunden. Ich selbst war sehr glücklich, da ich neben dem aktuellen Kindergarten arbeite und wir uns entschieden hatten, dass wir unsere Tochter ihre Kindergartenzeit im aktuellen Kindergarten beenden lassen würden. Die Schule sollte sie dann im neuen Ort besuchen. Soweit so gut. Als ich die Neuigkeit des baldigen Umzugs der Erzieherin bekannt gab, gab sie mir wenige Tage danach zu verstehen, dass ich den Kindergartenplatz aufgrund des Umzuges kündigen MUSS. Sie habe mit der Kitaleitung gesprochen und die hat es unmissverständlich gemacht, dass die Kündigung alsbald von unserer Seite ausgesprochen und schriftlich dargelegt werden muss. Die Begründung lag darin dass wir von der Stadt in den Landkreis zögen und somit die Stadt nicht mehr für die Betreuung verantwortlich ist. Als ich das erfahren hatte, wurde ich sofort aktiv und habe in unserer neuen Stadt angerufen. Ich wusste dass die Anmeldefristen bereits verstrichen waren (meistens so Ende Februar), und da unser Umzug erst Ende Juni 2023 stattfindet wir auch als Umzugskind gelten. Die Stadt hat mir aber bereits mitgeteilt, dass unsere Tochter (ab September 2023 Vorschulkind) keinen Platz bekommen wird. Grund massivster Personalmangel. Ich war natürlich erstmal richtig geschockt. Im aktuellen muss ich kündigen und einen neuen KiGaPlatz werde ich nicht bekommen. Ich muss aber wieder ab August 2023 arbeiten, weil wir uns sonst die neue Wohnung langfristig finanziell nicht halten können. Ein Gastantrag für den aktuellen Platz wurde bereits gestellt und wurde prompt abgelehnt, Begründung: die Stadt hat selbst massiven Platzmangel (480 Plätze fehlen dieses Jahr). Ich muss meinen Platz kündigen. Die Kitaleitung hat mich diese Woche nochmal darauf hingewiesen dass ich kündigen muss. Wir haben den Mietvertrag noch nicht unterschrieben (geschieht diese Woche). Und dann soll ich das Kündigungsschreiben aufsetzen, laut Kitaleitung. Laut dem Betreuungsvertrag steht aber nicht darin, dass der Umzug ein Kündigungsgrund wäre, es steht lediglich drinnen, falls gekündigt werden sollte, es fristgerecht sein muss. Ich bin ganz ehrlich, ich möchte auch jetzt nicht kündigen, weil ich wirklich Angst habe, dass meine Tochter keinen Platz nächstes Jahr hat. Meine Frage gliedert sich demnach in zwei Teile. 1. Darf die Kita/Stadt verlangen, dass ich unseren Platz kündige bzw. kann sie mir die Kündigung ausschreiben. 2. Sollte ich mir doch anwaltliche Hilfe holen? Ich bedanke mich für Ihre Geduld diesen langen Text zu lesen Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich habe den langen Text nur überflogen, habe es aber so verstanden, dass Sie in eine andere Gemeinde ziehen. Dann haben Sie keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in der alten Gemeinde. Die beiden Gemeinden haben die Möglichkeit, sich einvernehmlich zu einigen und die Kostenregelung zu klären. Einen Anspruch haben Sie jedoch nicht darauf. Einen Anspruch haben Sie nur in Ihrer eigenen Gemeinde. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Kurz und knapp die Stadt ist 100 Prozent im recht sie haben aktuell nicht mal genug Platz für die Kinder die in der Stadt wohnen, Kinder aus nachbargemeinden haben da das nachsehen


3wildehühner

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Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Platz im neuen Landkreis. Die jetzige Stadt ist mit euren Wegzug nicht mehr zuständig. In eurem Fall braucht die Stadt , aus der ihr wegzieht, den Kindergartenplatz, um den bestehenden Anspruch auf einen Platz für ein in der Stadt wohnendes Kind zu erfüllen. Du hast keinen Anspruch darauf, dass dein Kind weiterhin in der Stadt betreut wird. Du musst dich an den neuen Landkreis wenden. Setze per Einschreiben ein Schreiben auf, dass du durch den Rechtsanspruch Anrecht auf einen Betreuungsplatz im Landkreis hast und du darauf bestehst, dass dieser auch erfüllt wird.


Succero

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Eure Kita ist im Recht. Dürfte evtl. sogar so im Vertrag stehen. Rechtsanspruch besteht im Landkreis wo ihr hinzieht. Dort Einschreiben hinsenden mit Frist von vllt. 3 Wochen euch einen Platz gemäss eurer benötigten Betreuungszeiten zuzuweisen und Geltendmachen von Schadensanspruch wegen Verdienstausfall ankündigen.


Neverland

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Das ist leider wirklich so. Es gibt die Ausnahmen, wenn die Gemeinden das untereinander regeln, das die Kinder dann nicht wechseln müssen. Das können die Gemeinden machen, müssen es aber nicht. Spreche also mit beiden Gemeinden und weise darauf hin, das es auch nicht im Sinne des Kindeswohl sein kann, jetzt so kurz nach der Eingewöhnung wieder zu wechseln und es aktuell auch am neuen Wohnort keinen Platz geben wird, Das Du zudem direkt am jetzigen KiGa arbeitest und euer Kind bereits einen erheblichen Nachteil dadurch hatte, das es bisher keinen Platz bekommen hatte, die Einschulung aber ansteht. So würde ich es versuchen. Du kannst aber nur das beste hoffen.


auf der Reise

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Rein formal gehe ich aber davon aus, daß Dich der Kiga nicht zu einer Kündigung zwingen kann, sofern das nicht im Vertrag steht (lies nach). Die andere Vertragspartei kann natürlich kündigen, vielleicht wird auch der Vertrag nichtig (lies nach), vielleicht kann sogar die Stadt gegen Dich klagen, daß Du unrechtmäßig einen Platz in Anspruch nimmst oä... aber es ergibt für mich keinen Sinn, daß der Kindergarten (quasi die andere Partei) Dich zwingen könnte zu kündigen. Stell Dir das bei anderen Verträgen vor: Da kann ja auch nicht zB Deine Versicherung verlangen, daß Du kündigst, sie kann es lediglich selbst tun. An diesem Punkt finde ich das Vorgehen des Kiga seltsam. Ich weiß aber nicht, ob Dich das weiterbringt. Außer daß Du, wenn Du selbst kündigst, natürlich nicht mehr dagegen vorgehen kannst. Was aber eh vermutlich wenig Erfolgschancen hätte, wie andere hier schreiben. Ich würde an Deiner Stelle parallel vorgehen: Kündigung rauszögern (und nichts versprechen, herauswinden) und dabei schlau machen, ob es einen Ausweg gibt... und, wie Neverland schrieb, über die Nachbargemeinde versuchen, etwas zu erreichen. Der kannst Du ja auch offen mitteilen (oder charmant andeuten), daß Du sonst auf dem Rechtsweg Deinen Anspruch auf einen Platz im Landkreis durchsetzen wirst... dann sind sie vielleicht noch interessierter, Dich in der Stadt zu unterstützen? Allerdings überleg Dir, ob Deine Tochter und Du ein unbeschwertes Jahr haben werden, falls das ganze Personal nachher mit den Zähnen knirscht, weil sie Dich von Dir (zu recht oder nicht) schlecht behandelt fühlen...


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