Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader ! Um einen WBS beantragen zu können, verlangt das Amt Nachweise über das Einkommen. Wenn nun eine werdende Mutter nach dem Mutterschutz in der Elternzeit nur noch eine Teilzeittätigkeit ausüben möchte, so ist dieses Einkommen die Grundlage zur Erteilung des WBS und nicht das alte Vollzeiteinkommen. 1 )Was kann man nun unternehmen, wenn der Arbeitgeber sich weigert eine Bescheinigung über die voraussichtliche Arbeitszeit, bzw. das voraussichtliche Einkommen auszustellen ??? Die Begründung : Auch wenn es nur noch 4 Monate zum Geburtstermin wären, es könnte ja immer noch "was" passieren. Bescheinigung gibt es erst nach der Geburt !!! 2 ) Ist das erlaubt ??? Muss man dann mit einem Neugeborenen eine Wohnung suchen ??? Die jetzige ist definitiv zu klein !!! Vielen Dank !!! Ich bin schon total verzweifelt !!! Dorothe
Liebe Dorothe, wenden Sie sich an das zuständige Amt. Der AG kann die Bescheinigung ja so aufstellen, dass es deutlich wird, wie es z.Z. ist und wie es voraussichtlich sein wird. Darauf besteht m.E. ein Anspruch. Das Amt wird Sie da wohl kaum hängen lassen. Gruß, NB
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