Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohgeld bei Umzug???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohgeld bei Umzug???

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader! Meine Frage ist wie es sich beim Umzug mit dem Wohngeld verhält? Wir zahlen die Miete in der alten Wohnung bis 30.5.2004 & Miete in der neuen Wohnung ab 1.5.2004. Somit also "doppelt". Weiterhin ziehen wir in eine andere Stadt. Darf ich nun für beide Wohnungen Wohngeld einfordern oder ist das widerrechtlich? Oder "darf" ich nur für eine Wohnung Wohngeld beziehen, obwohl ich für beide Wohnungen Miete zahlen muß? Gibt es für dieses Fall eine besondere Vergütung? Oder vielleicht sogar auch für die Kosten der Kaution??? Vielen vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen, Nadine.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hat nicht wirjklich was mit r-u-b zu tun. Ich würde auf jeden Fall mit dem Amt darüber reden. Sie werden wahrscheinlich dort Wohngeld erhaltebn, wo Sie gemeldet sind. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Du darfst nur für die Wohnung Wohngeld kassieren in der Du auch lebst ! Die Wohngeldstelle kann ja nichts dafür daß Du doppelt Miete bezahlen mußt ! LG Saskia


Mitglied inaktiv

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Hallo! Na aber welche ist das denn? Es müssen ja beide hergerichtet werden. Und daher wohnen wir noch so ziemlich in beiden. LG; Nadine.


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Die wo Du deinen Hauptwohnsitz hast -also da wo du gemeldet bist ! LG Saskia


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