ich unrechtmäßig gekündigt wurde und die Sache beim Arbeitsgericht liegt, die aber laufend ( schon 2 mal ) meine Verhandlung verschieben. Brauch die doch für den Antrag auf Erziehungsgeld. Kann ich nich einfach meinen schriftlichen Antrag reinreichen ? VG Silke
Mitglied inaktiv - 13.10.2002, 23:07