Easy14
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter(2) ist gerade in der Kita Eingewöhnung. Da in unserer Gemeinde die Plätze sehr begrenzt sind, sind wir nun auch leider nicht in unserem Wunsch-Kindergarten untergebracht! Nun gibt es manche Dinge die mir unbehagen bereiten und ich möchte daher an Sie die Frage stellen: Wo finde ich ausführliche Informationen darüber, welche Rechte ich als Mutter der Einrichtung gegenüber habe? Bsp.: Beim heutigen Frühstück ist mir aufgefaalen, dass ein U3 Kind satt und nicht mehr durstig war. Die Betreuerinnen haben sie aber nicht aufstehen lassen bis die Tasse leer getrunken war! Wie kann ich also durchsetzen, dass es meiner Kleinen nicht genauso ergeht? Mit freundlichen Grüßen J.B.
Hallo, ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Beim nächsten Besuch fällt dir auf, dass dein U3 Kind dehydriert ist, weil es zum Frühstück fast nichts getrunken hat. Es wollte eben nicht trinken. Was dann? Ich finde dass die Entscheidungsfreiheit eines U3 Kindes in dieser Hinsicht Grenzen hat. Wenn du das nicht so siehst, würde ich da nicht an den Rechtsweg denken, sondern mir die Vorgehensweise erklären lassen (Beweggründe, Erfahrungswerte ....)
emilie.d.
Selbst wenn es sich um echte Missstände handelt, ist es sehr schwer, in der Kita etwas zu ändern, wenn das Personal nicht mitzieht. Erster Ansprechpartner ist die Erzieherin, danach Leitung, Träger und dann Jugendamt. Spätestens nach Beschwerde beim Träger ist das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und der Erzieherin aber wahrscheinlich im Eimer. Und ohne das ist eine Betreuung sehr schwierig. In der Praxis kann man eigentlich nur die Einrichtung wechseln, wenn Reden mit der Erzieherin und event. der Leitung nicht hilft. Bei uns muss auch beim Frühstück zumindest ein kleines Becherchen getrunken werden. Morgens sind die Kinder oft spazieren und dann gibt es erstmal länger nichts mehr. Das kann man Zuhause natürlich individueller handhaben.
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