Enomis84
Hallo! Ich war seit Anfang 2018 in Elternzeit. Im Winter 2017 ist mein Ehemann verstorben und ich habe somit die große Witwenrente erhalten. Ich habe damals nachgefragt, ob das für das Elterngeld relevant ist, aber das wurde verneint (ich habe damals aber für die Akten meinen Rentenbescheid weiter geleitet). Nun bin ich gerade mit der Elternzeit fertig und habe ein Schreiben erhalten, dass ich für die Zeit meiner Elternzeit meinen Rentenbescheid nachreichen soll. Damit das tatsächliche Einkommen ermittelt werden kann. Ich bin jetzt ziemlich verwirrt, weil es damals hieß, dass das nicht zum Erwerbseinkommen zählt. Muss ich jetzt etwa Geld zurück zahlen? Und das für den gesamten Zeitraum? Warum kommen die jetzt erst, nachdem meine Elternzeit vorbei ist? Werde dort nach dem Wochenende auch anrufen, aber über eine Antwort hier wäre ich sehr dankbar!
Hallo, Verwitwete und Waisen erhalten zur Absicherung nach einem Todesfall eine Hinterbliebenenrente. Diese wird nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, denn sie ist kein Einkommen. Umgekehrt kann die Hinterbliebenenrente sich jedoch verringern, wenn Sie Elterngeld bekommen. Bei der Berechnung, wird Ihr Elterngeld wie Einkommen behandelt und darauf angerechnet. Allerdings wird nicht das komplette Elterngeld angerechnet, sondern nur der Teil, der höher ist als der Elterngeld-Mindestbetrag. Liebe Grüße NB
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