KidaLisa
Guten Tag Frau Bader, wie bereits o. g. ist meine Frage, ob sich eine Korrektur des errechneten Entbindungstermines auf den Berechnungszeitraum des Mutterschutzlohnes (also die Lohnfortzahlung während eines Beschäftigtigungsverbotes) auswirkt. Konkret geht es darum, dass der ursprüngliche Berechnungszeitraum meines weiteren Gehalts, zuzüglich Zeitzuschlägen (Wechselschicht), 08, 09, & 10/2018 war. Durch einen nach hinten korrigierten ET wäre es dann aber theoretisch 09, 10 & 11/2018, was für mich aufgrund eines geänderten Stundenumfangs und somit auch erhöhten Zeitzuschlägen relevant ist. Korrigiert wurde in der 19. SSW, während ich mich schon im Beschäftigungsverbot befand. Vielen Dank und freundliche Grüße.
Hallo, da ja schon vor Beginn des Mutterschutzes korrigiert wurde beginnt der Mutterschutz dann eben dementsprechend und danach wird auch das Mutterschaftsgeld berechnet. Liebe Grüße NB
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