Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird Urlaub, der erst nach der EZ genommen wird, vom Elterngeld abgezogen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wird Urlaub, der erst nach der EZ genommen wird, vom Elterngeld abgezogen?

katerine82

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Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich arbeite in Festanstellung in einer Agentur und hätte offiziell ab dem 15. Juni Mutterschutz (ET ist der 27.7.2015). Da ich noch sehr viel Resturlaub aus dem letzten Jahr, sowie natürlich auch für dieses Jahr habe (insgesamt 28,5 Tage), wäre mein offiziell letzter Tag bereits der 30. April 2015 (acuh nur noch ein halber Tag). Da ich aber Wissensträgerin auf einem relevanten Job bin, hat mein Arbeitgeber mich gefragt, ob ich mir etwas von meine Urlaubs ausbezahlen lassen möchte um noch etwas länger zu kommen. Da es hierbei ja passieren kan, das man in einen höheren Steuersatz rutscht, hatte ich überlegt, einfach die Tage (vermutlich handelt es sich um 1 Arbeitswoche) nach der Elternzeit von 12 Monaten zu nehmen. Ich bin mir aber unsicher, wenn ich dies in dem Elterngeldantrag angebe, ob dies zu Abzügen führt, da der Urlaubsanspruch ja quasi auch eine Art "Guthaben" ist. Oder hat mitgenommener Urlaub, der erst nach der Elternzeit genommen wird, keinerlei Auswirkung auf die Höhe und Berechnung des Elterngeldes? Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Herzliche Grüße und vielen Dank, Katerine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde den Urlaub aufheben - den kann man auch noch nachd er EZ nehmen. Vllt. brauchen Sie den, zB um wegen einem 2. Kind zu überbrücken. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, bilanztechnischhast Du Recht, Urlaubsanspruch ist eun Guthaben, für das Rückstellungen gebildet werden müssen. Spielt aber für das Elterngeld keine Rolle. Man kann also Urlaub für nach der EWZ augheben ohne Relevanz für das EG. Ich kann sogar nur dringend raten einigen Urlaub für nach der EZ aufzuheben. Denn wenn man wieder arbeiotet und das Kind krank ist, ist es bedeutend besser wenn man noch Urlaub aufbrauchen kann anstatt auf Lohnfortzahlung oder Überstunden zurückgreifen zu müssen... Mein rat: nimm mindestens 10, besser mehr Urlaubstage mit. Solltest Du doch nach der EZ aus der Firma ausscheiden, kannst Du es Dir immer noch auszahlen lassen. Gruss Désirée


SumSum076

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Ich würde mir die "Frage" vom AG auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Hab zuletzt ein recht aktuelles Urteil gelesen, wonach Vollzeiturlaub doch auf Teilzeit umgerechnet werden darf - es sei denn, der Urlaub konnte nicht genommen werden (zB bei BV oder "Nicht-Genehmigung" des AG) Dann würd ich ihn mir für die Zeit nach der EZ aufheben. Gruß Sabine


katerine82

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Danke schon mal für die Antworten... Das heißt also, dass ich keinerlei Abzüge beim Elterngeld zu erwarten habe, wenn ich den Urlaub schiebe? Das wäre ja super... Katerine


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