Eumelia
Liebe Frau Bader, ich beziehe derzeit Elterngeld. Nun ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen und der Resturlaub wurde aubezahlt. Muss ich die Elterngeldstelle von dieser Auszahlung in Kenntnis setzen und wird mir die Urlaubsabgeltung vom Elterngeld abgezogen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Eumelia PS: Ich habe hierzu im Forum zwar Antworten von Ihnen gefunden, bin mir nur nicht sicher, ob sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat.
Hallo, Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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