manuela78
Hallo, unsere Tocher kam am 11.04.15 auf die Welt. Nach dem Mutterschutz bin ich direkt ( im Juni) in Elternzeit. Nun hat mein AG meinen Arbeitsvertragn nicht verlängert und somit lief er zum 31.7.15 ab. Es besteht noch ein Urlaubsanspruch von 2014: 12 Tage , und 2015: 19 Tage sowie 46 Überstunden. Dies konnte ich alles wegen eines Beschäftigungsvdrbotes nicht nehmen. Wenn mir nun die Urlaubsabgeltung ausbezahlt wird, fällt dann mein Elterngeld weg ? Oder wird dies anteilig angerechnet ? Ich hoffe sie können mir weiter helfen . Viele Grüße
Hallo, Einmalzahlungen spielen beim Elterngeld keine Rolle. NB
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Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
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