Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird mein Elterngeld mit meinem neuen Gehalt berechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wird mein Elterngeld mit meinem neuen Gehalt berechnet?

Ncle23

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Guten Tag. Ich habe vor kurzem erfahren, dass ich schwanger bin. Da ich als Krankenschwester in der Chirurgie arbeite, wird mir definitiv ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich bin erst 6 Monate im Berufsleben und habe vor 6 Monaten meine Ausbildung beendet. Meine Frage ist nun, ob die Nettoauszahlungen, die ich im Beschäftigungsverbot erhalte, für das Elterngeld mit angerechnet werden, auch wenn ich reell ja nur 6 Monate gearbeitet habe. Oder ob mein damaliges Ausbildungsgehalt mitgezählt wird. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden das bekommen, wwas Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


-Talia-

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WENN du ein BV bekommst (so sicher ist das nicht, nicht mehr) dann wird der BV- Lohn auch für das EG berücksichtigt. Rein interessehalber: Wenn das nicht so wäre, also dein Azubigehalt zählen würde, würdest du dann weiterarbeiten wollen? Wahrscheinlich wirst du das tatsächlich aber auch müssen. BV vom AG ist nur der allerallerletzte Notanker wenn gar nichts anderes geht.


Ncle23

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Ich verdiene jetzt das dreifache also das wäre schon ein ordentlicher Unterschied. Vorallem bekomme ich ja genau dann weniger Geld, wenn wir zu dritt sind. Und dann fast 1000€ weniger. Ja dann müsste ich weiterarbeiten, ob ich will oder nicht. Aber mein Arbeitgeber ist da sehr verständnisvoll. Und eine Bekannte die ebenfalls dort arbeitet, wurde erst vor kurzem in BV geschickt wg Schwangerschaft. Dabei ist sie top fit. Mag sein das einige da anders sind. Aber trotzdem hat deine Antwort mir schon sehr geholfen. :)


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