Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches Gehalt und Elterngeld ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welches Gehalt und Elterngeld ?

Maren1986

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Hallo Frau Bader, Ich durfte mich die Tage wieder positiv testen und habe einen ET am 5.6.23. Aktuell befinde ich mich noch bis zum 3.2.23. In Elternzeit. Ab dem 4.2.23. Beginnt wieder mein alter Arbeitsvertrag mit 100%. Momentan arbeite ich bei meinem AG Teilzeit in Elternzeit. Der Vertrag endet am 03.2.23. Nun meine Frage... Ich bekomme wieder ein BV sobald ich die Schwangerschaft melde. Bekomme ich dann trotzdem ab Februar mein Altes Gehalt und für die 100%. So hätte ich ja auch ab Februar wieder gearbeitet. Bisher wurde noch nichts besprochen wie es weiter gehen soll, aber da der eine Vertrag endet dachte ich der alte vor der ersten SS greift dann wieder? Stimmt das? Und wie verhält es sich mit dem BV. Bekomme ich das dann bis Ende Januar für mein bisheriges Gehalt und ab Februar voll oder gar kein Geld? Bin sehr verzweifelt und da es noch so früh ist möchte ich es bei meinem AG noch nicht melden. Ich bin unbefristet angestellt. Danke für ihre Hilfe. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das BV greift wieder. Ihnen muss aber klar sein, dass der Ag Sie umsetzen kann und Sie nur VZ aufleben lassen sollten, wenn Sie diese Zeit auch tatsächlich dem AG zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


cube

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Sofern du deinen VZ-Vertrag auch tatsächlich erfüllen könntest (also zB Kind 1 entsprechend betreut, keine AU), würdest du dann im BV wieder das erhalten, was du auch ohne BV bekommen würdest - also in deinem Fall dein VZ-Gehalt.


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