Jenniferhee
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Zahnärztin in einer Praxis angestellt und habe heute meine Schwangerschaft bekannt gegeben (12 ssw).Daraufhin wurde, wie üblich das sofortige Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mein alter Arbeitsvertrag läuft am 15.5.16 aus und am 20.01.16 habe ich einen neuen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, der das Arbeitsverhältnis um ein Jahr verlängert, sprich bis zum 15.5.17. Nun sagte meine Chefin heute nach dem Gespräch, dass der neue Arbeitsvertrag, da er nicht angetreten werden kann, nichtig ist und mir so, nach Ablauf des alten Vertrags auch kein Gehalt mehr zusteht. Das kam mir höchst seltsam vor. Ist es wirklich so, dass sie von einem unterschriebenen Arbeitsvertrag einfach so zurück treten kann? Vielen lieben Dank im Voraus und einen schönen Tag noch!
Hallo, wenn es nicht bekannt war ist es kein Problem. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Unterschrieben ist eigentlich unterschrieben. Eigentlich, sie kann dagegen vorgehen. Als Du die Verlängerung unterzeichnet hast warst Du schon schwanger und Dir war klar dass Du ein BV bekommst. Das ist Vorsatz und nicht erlaubt. Dir war klar diesen Vertrag nie erfüllen zu können. Seit wann weisst Du von der Schwangerschaft ?
Lina_100
Das ist so nicht richtig. Die Frage ist vielmehr meines Wissens noch nicht abschließend geklärt. Bei unbefristeten AV ist inzwischen unstreitig, dass das Verschweigen der Schwangerschaft auch bei Klarheit über ein BV das Recht der AN ist. Bei befristeten ist es noch unklar, Arbeitsgerichte haben es schon für zulässig gehalten. Der AG müsste auch erstmal wegen arglistiger Täuschung den AV anfechten.
Sternenschnuppe
Das ist auch das was Frau Bader antwortet, dass es sehr problematisch ist. Weiß man nix von der Schwangerschaft und unterschreibt , dann zählt der Vertrag. Man geht ja davon aus arbeiten zu gehen. Weiß man von der Schwangerschaft und von dem BV und unterschreibt dann, dann ist das Vorsatz, man weiß ja genau dass man nicht arbeiten wird. Wobei hoch gerade darüber stolpere dass sie die ganzen ersten 12 Wochen das BV nicht geltend gemacht hat, auch nicht nach der Unterschrift. Dann ist die Gefahr offensichtlich nicht so hoch ?
Mitglied inaktiv
Ohne die Schwangerschaft wäre es ja zur Vertragsverlängerung gekommen. Und eine Schwangerschaft darf meines Wissens nach kein Grund spielen gegen die Vertragsverlängerung. Entsprechend würde ich als Laie sagen, das der Vertrag gilt. Zudem, woher will die Chefin wissen wann die Schwangerschaft festgestellt wurde? Die darf keinen Einblick in den Mutterpass haben. Und viele Frauen bekommen vor der 7-8ten SSW auch gar keinen Termin beim FA. Anders könnte aussehen wenn die TE den Vertrag letzte Woche unterschrieben hätte, sie hat es aber vor gut 5 Wochen gemacht. Wenn stellt sich eher die Frage von seiten der Krankenkasse die evtl anhand der Abrechnungen schauen könnte wann der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat. Die AG kann es aber nicht. Die hat nur ein Anrecht auf die Schwangerschaftsbescheinigung.
Sternenschnuppe
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schwanger-und-neue-Arbeitsstelle---f84488.html Bei Befristung muss es gesagt werden.
Jenniferhee
Nur um die wilden Spekulationen zu beenden, die Schwangerschaft wurde von mir ,sowie dem Frauenarzt, erst nach Vertragsunterzeichnung festgestellt. Ich hätte sehr gerne noch weiter gearbeitet, aus praxisinternen Gründen musste ich die Schwangerschaft aber offen legen.
Sternenschnuppe
Dann ist alles sicher und im Falle der Anfechtung ja auch nachweisbar. Der FA wird das sicherlich bestätigen und somit ist der Vorsatz vom Tisch. Notfalls musst Du Dir einen Anwalt vor Ort nehmen wenn der AG sich weigert.
Lina_100
Das ist Stand 2010. das Landesarbeitsgericht Köln, (6 Sa 641/12) sieht es z.B. anders. Eine Klärung durch das BAG oder den EuGH bleibt abzuwarten. Hier kein Problem, da zum Zeitpunkt der Unterzeichnung die Schwangerschaft nicht bekannt war,
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