Hallo Frau Bader, ich weiß, dass Krankengeldphasen pauschal als null Einkommen in Elterngeldberechnung einfließen. Ausgeklammert wird KG Zeit wenn es schwangerschaftsbedingt war. Nun ist bei mir der Fall, dass ich seit Sommer zwei Fehlgeburten hatte und seit der zweiten FG krank bin wegen einer Belastungsstörung aufgrund der Fehlgeburten und Mobbing in der Arbeit (Mobbing wiederum hat zu FGs geführt). Mittlerweile bin ich in Krankengeldbezug. Unser Kinderwunsch ist nach wie vor sehr groß und hoffentlich ist es bald wieder soweit und dann auch gesund! Meine Frage ist nun: zählt meine Krankschreibung als schwangerschaftsbedingt - auch wenn es sich um eine vorherige Schwangerschaft mit Abort handelt? Wird damit die komplette KG Phase bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert? Im Netz habe ich dieses Urteil aus Bayern (wo ich lebe) gefunden: http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(p3bidf0atf2zt5alydbebqj5))/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-73654?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1 Könnte ich eventuell wirklich Glück im Unglück haben und diese Monate werden dann ausgeklammert? Besten Dank und herzliche Grüße
von esabeth am 28.11.2018, 14:02