Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird Krankengeldphase bei Elterngeld ausgeklammert wenn aufgrund Fehlgeburt ?

Frage: Wird Krankengeldphase bei Elterngeld ausgeklammert wenn aufgrund Fehlgeburt ?

esabeth

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Hallo Frau Bader, ich weiß, dass Krankengeldphasen pauschal als null Einkommen in Elterngeldberechnung einfließen. Ausgeklammert wird KG Zeit wenn es schwangerschaftsbedingt war. Nun ist bei mir der Fall, dass ich seit Sommer zwei Fehlgeburten hatte und seit der zweiten FG krank bin wegen einer Belastungsstörung aufgrund der Fehlgeburten und Mobbing in der Arbeit (Mobbing wiederum hat zu FGs geführt). Mittlerweile bin ich in Krankengeldbezug. Unser Kinderwunsch ist nach wie vor sehr groß und hoffentlich ist es bald wieder soweit und dann auch gesund! Meine Frage ist nun: zählt meine Krankschreibung als schwangerschaftsbedingt - auch wenn es sich um eine vorherige Schwangerschaft mit Abort handelt? Wird damit die komplette KG Phase bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert? Im Netz habe ich dieses Urteil aus Bayern (wo ich lebe) gefunden: http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(p3bidf0atf2zt5alydbebqj5))/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-73654?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1 Könnte ich eventuell wirklich Glück im Unglück haben und diese Monate werden dann ausgeklammert? Besten Dank und herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den Fall hatten wir hier schon - ja, da haben Sie ganz gute Chancen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, wenn ausdrücklich klar gemacht ist, dass die Depressionen auf Grundlage der Fehlgeburt entstanden sind, dann gilt das als schwangerschaftsbedingte Erkrankung. Das LSG hat eindeutig entschieden, dass eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung zur Verschiebung des Bemessungszeitraumes nicht zwangsläufig auf die Schwangerschaft zurückzuführen sein muss, die den Elterngeldanspruch letztlich generiert.


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