Hallo.
Ich möchte gerne das Elterngeld beantragen und habe dazu eine Frage.
ICh habe die 12 Monate vor der Geburt von Kind 2, während der Elternzeit mit Kind 1, auf 450 € gearbeitet. Mein vollzeitvertrag ruhte. Habe die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig beendet und habe dadurch den AG Zuschuss während der Mutterschutzzeit bekommen.
Also habe ich 11 Monate 450 Euro bekommen den 12. Monat vor der Geburt AG Zuschuss + mutterschaftsgeld bekommen.
Wird das ElternGeld mit der Abrechnung vom agzuschuss+ muschaftgeld berechnet vom Monat vor der Geburt?
Hoffe man versteht was ich meine. Lg
von
De88Li
am 07.01.2017, 17:15
Antwort auf:
Wird ElternGeld mit der Abrechnung vom agzuschuss+ muschaftgeld berechnet
Hallo,
entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Wird ElternGeld mit der Abrechnung vom agzuschuss+ muschaftgeld berechnet
Nein, die 12 Monate vor dem Mutterschutz sind maßgebend.
von
chrissicat
am 07.01.2017, 17:49
Antwort auf:
Wird ElternGeld mit der Abrechnung vom agzuschuss+ muschaftgeld berechnet
Und ggf werden Monate vor der Geburt/dem MS von Kind 1 herangezogen, wenn dazwischen keine 12 liegen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 19:44