De88Li
Hallo. Ich möchte gerne das Elterngeld beantragen und habe dazu eine Frage. ICh habe die 12 Monate vor der Geburt von Kind 2, während der Elternzeit mit Kind 1, auf 450 € gearbeitet. Mein vollzeitvertrag ruhte. Habe die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig beendet und habe dadurch den AG Zuschuss während der Mutterschutzzeit bekommen. Also habe ich 11 Monate 450 Euro bekommen den 12. Monat vor der Geburt AG Zuschuss + mutterschaftsgeld bekommen. Wird das ElternGeld mit der Abrechnung vom agzuschuss+ muschaftgeld berechnet vom Monat vor der Geburt? Hoffe man versteht was ich meine. Lg
Hallo, entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt Liebe Grüße NB
chrissicat
Nein, die 12 Monate vor dem Mutterschutz sind maßgebend.
Mitglied inaktiv
Und ggf werden Monate vor der Geburt/dem MS von Kind 1 herangezogen, wenn dazwischen keine 12 liegen. LG Lilly
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