Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird ElternGeld mit der Abrechnung vom agzuschuss+ muschaftgeld berechnet

Frage: Wird ElternGeld mit der Abrechnung vom agzuschuss+ muschaftgeld berechnet

De88Li

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Hallo. Ich möchte gerne das Elterngeld beantragen und habe dazu eine Frage. ICh habe die 12 Monate vor der Geburt von Kind 2, während der Elternzeit mit Kind 1, auf 450 € gearbeitet. Mein vollzeitvertrag ruhte. Habe die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig beendet und habe dadurch den AG Zuschuss während der Mutterschutzzeit bekommen. Also habe ich 11 Monate 450 Euro bekommen den 12. Monat vor der Geburt AG Zuschuss + mutterschaftsgeld bekommen. Wird das ElternGeld mit der Abrechnung vom agzuschuss+ muschaftgeld berechnet vom Monat vor der Geburt? Hoffe man versteht was ich meine. Lg


chrissicat

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Nein, die 12 Monate vor dem Mutterschutz sind maßgebend.


Mitglied inaktiv

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Und ggf werden Monate vor der Geburt/dem MS von Kind 1 herangezogen, wenn dazwischen keine 12 liegen. LG Lilly


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