sacoomi
Guten Morgen Frau Bader, ich werde jetzt in der nächsten Woche mein Mutterschutzgeld beantragen und habe da im Vorfeld noch zwei Fragen .... Mein Gehalt teilt sich derzeit so auf, dass ich ein Festgehalt bekomme und zusätzlich vierteljährlich eine ertragsbezogene Provision. Nun habe ich gelesen, dass das Mutterschutzgeld sich aus dem Anteil von der Krankenkasse (ich bin gesetzlich versichert) und dann aus dem Arbeitgeberanteil, der es bis auf das Nettogehalt aufstockt zusammensetzt. Dafür werden wohl die letzten drei Nettogehälter genommen und der Durchschnitt errechnet .... ist das so richtig? Oder wird in meinem Fall mein 'festes' Nettogehalt genommen und die Provision 'fällt hinten runter', weil ich ja keinen Umsatz bzw. Ertrag erwirtschaftet habe? Und das Zweite .... mein Mann und ich haben zur Zeit beide noch die Steuerklasse 4 , wir wollen es aber auf 3 (mein Mann) und 5 (ich) ändern, können wir das jetzt schon (ohne Verluste) während des Mutterschutzes tun, oder wird mein Gehalt (Mutterschutzgeld) noch irgendwie versteuert? Ich hoffe, ich konnte meine Fragezeichen im Kopf verständlich rüberbringen :-) Herzlichen Dank Liebe Grüße sacoomi
Hallo, Sie haben Anspruch auf das Gehalt der letzten 13 Wo. Provisionen als Lohnbestandteil sind bei der Bemessung des Mutterschaftsgeldes anteilig zu berücksichtigen, wenn sie im Referenzzeitraum nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) abgerechnet werden. Liebe Grüße NB
sacoomi
Vielen Dank für die Antwort, dann weiß ich bescheid :-)
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