Liebe Frau Bader,
ich bin zur Zeit in der 23 SSW. Bald beginnt also mein Mutterschutz.
Ich arbeite auf Provision.
Meine komplizierte Frage lautet:
Auf der Arbeit führen wir ein Provisionskonto. Wir können Provisionen schieben, bei Seite legen und dann zu einem anderen Zeitpunkt auszahlen lassen, falls wir zu viel erwirtschaftet haben und es dann für den nächsten Monat aufheben wollen.
Jetzt ist es so, durch Kurzarbeit, viele offene Provisionen, habe ich gewisse Beträge offen.
Jetzt habe ich gelesen, dass beim Mutterschaftsgeld nur Provisionen abgerechnet werden können für den Durchschnitt der letzten 3 Monate, die ich auch in dem Monat erwirtschaftet habe. Heißt also, dass ich für den Juni jetzt nur die Provisionen auszahlen lassen kann, die auch der AG im Juni abgerechnet hat?
Für den Mai habe ich bereits eine Provisionsabrechnung auszahlen lassen, die auch noch Provisionen von den Monaten davor beinhaltet hatte… da der Mai auch zur Abrechnung für meinen Mutterschutz gilt… Mutterschutz beginnt am 27.8.
Ich habe teilweise noch Zahlungen aus Januar und Februar offen aus den bereits oben genannten Gründen.
Ich würde mich über eine Antwort riesig freuen.
von
Lisad0802
am 06.06.2021, 22:49
Antwort auf:
Mutterschutzgeld in Verbindung mit Provision
Hallo,
nur die Provisionen, die sie in den besagten drei Monaten erwirtschaftet haben, können berücksichtigt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2021
Antwort auf:
Mutterschutzgeld in Verbindung mit Provision
Wie du schon selber richtig gesagt hast, fließen in die Muschu-Berechnung nur auch tatsächlich im Zeitraum erwirtschaftete Provisionen rein. Also nicht der Abrechnungszeitraum zählt, sondern der Monat in dem die Provisionen erwirtschaftet worden sind.
Erkläre deinem AG das Problem und bitte um Korrektur der entsprechenden Monate, also das die Provisionen rückwirkend in den Monaten abgerechnet werden, in denen sie auch entstanden sind.
von
KielSprotte
am 07.06.2021, 08:41
Antwort auf:
Mutterschutzgeld in Verbindung mit Provision
Ok, also nochmal zum Verständnis:
Beispiel:
Ich habe im Mai Provisionen in Höhe von 3000€ erwirtschaftet, für Fahrzeuge die noch nicht da sind und erst in naher Zukunft ankommen. Die Geschäftsführung schreibt die Rechnung erst, sobald das Fahrzeug an den Kunden übergeben wurde. Ich habe noch 2000€ erwirtschaftet, bei denen die Kunden das Auto dann im Mai erhalten haben. Die Bestellungen sind teilweise aber auch aus Januar/Februar.
Heisst das in dem Fall, ich kann mir nur die 2000€ auszahlen lassen und die 3000€ dann eben in den nächsten Monaten, wenn die Kunden das Fahrzeug übergeben bekommen?
von
Lisad0802
am 07.06.2021, 12:40