Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird der ENTGELTLICH zur Verfügung gestellte Firmenwagen aufs Elterngeld angerec

Frage: Wird der ENTGELTLICH zur Verfügung gestellte Firmenwagen aufs Elterngeld angerec

Josie1986

Beitrag melden

Guten Tag, ich habe von meinem Arbeitgeber das Angebot, den Firmenwagen auch während der Elternzeit zu fahren. Hierfür würde er mir jeden Monat den 1% vom BLP in Rechnung stellen. Ich muss also 411 EUR an meinen AG überweisen. Laut aktueller Auskunft schmälert mein Firmenwagen das Elterngeld. Im Internet wird immer davon berichtet, dass der Firmenwagen weiterhin einen geldwerten Vorteil und ein nachgeburtliches Einkommen darstellt. Und das verstehe ich nicht! Sofern der Wagen kostenlos auf meinem Hof steht und ich ihn kostenlos nutzen kann, ist es auch nach meinem Verständnis ein nachgeburtliches Einkomme n. In meinem konkreten Fall bezahle ich aber für die Nutzung - genauso als wenn ich von Sixt den Wagen mieten würde. Ist es dann korrekt, dass mein Elterngeld geringer ausfällt? BG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es ist ein geldwerter Vorteil und der wird angerechnet. Es sollte gerechnet werden, ob sich lohnt, auf EG-Plus umzusatteln. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

"Kostenlos" ist ein Dienstwagen nie. Du zahlst ja Lohnsteuer auf den Bruttowert des Autos, egal ob du aktiv arbeitest oder in Elternzeit bist. Auf das Elterngeld wird jede Art von Einkommen angerechnet, das steuerpflichtig ist. Wenn auf der Lohnabrechnung der Bruttowert des Dienstwagens weiterhin als laufend steuerpflichtiger Lohn (wie vor der Elternzeit auch) versteuert wird, dann wird er auch auf dein Elterngeld angerechnet. Nur wenn das Auto steuerfrei überlassen wird und auf der Abrechnung keinen steuerpflichtigen Bruttowert besitzt, wäre es anrechnungsfrei. Ob das rechtlich möglich ist, weiß ich allerdings nicht.


KielSprotte

Beitrag melden

Ein Dienstwagen ist als Sachbezug (also als eine Gehalt) immer steuer- und sv-pflichtig. Da die daraus resultierenden Beiträge während der EZ nicht mit dem lfd. Gehalt verrechnet werden können, zahlst du die Beiträge an den AG. Aber du hast somit weiter einen Gehaltsbestandteil, der auf das EG angerechnet wird.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...