Mitglied inaktiv
Guten Morgen, Es gibt doch so eine Regelung, wonach die Mutter, wenn das Kind mal krank ist, daheim bleiben kann und von der Firma aber trotzdem weiterbezahlt wird, wie bezahlter Urlaub praktisch. Ich glaube, es waren 10 Tage. Mir war so, als ob man diese 10 Tage halt "Puffer" hat, sprich, man kann insgesamt 10 Tage im Jahr OHNE ATTEST vom Arzt daheim bleiben, wenn das Kind mal was hat. Den Fall hatte ich vorletzte Woche, Simon hatte Fieber (was bei ihm eigentlich nix ungewöhnliches ist, leider) und ich bin vorsichtshalber zuhause geblieben, weil ich ihn nicht zur Tagesmutter geben wollte. Jetzt meint die Personalabteilung, ich müsse eine Bescheinigung vom Arzt von dem Tag vorlegen und die bei der Krankenkasse einreichen, damit die für den Tag mein Gehalt bzw. Pflegegeld berechnen. Ist das so rechtens? Ich meine, ich renn doch net wegen jedem Pup zum Arzt?! Das ist doch auch normal. Wenn einem Kind mal übel ist und es deswegen nicht in die Kita geht oder Schule und die Ma bleibt daheim (oder der Papa), dann geht man doch auch nicht gleich zum Arzt oder hat unsere Perso recht, muss ich jeeeedesmal zum Doc rennen und die brauchen das Gehalt für den Tag nicht zahlen? Die Sache ist leider sehr dringend, denn die Perso rutscht mir hier in den ... Gern auch an Alle! LG Sue
Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ich bin alleinerziehend und lebe mit niemandem zusammen... ich les grad weiter unten einen anderen Beitrag, stehen mir etwa 20 Tage zu? Die Perso stellt sich nämlich quer. LG Sue
Mitglied inaktiv
Danke - und Alleinerziehende haben auch nur 10 Tage?
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