Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wieviel Resturlaub vor Mutterschutz steht einem zu?

Frage: wieviel Resturlaub vor Mutterschutz steht einem zu?

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Liebe Frau Bader, ich habe am 17.06.2002 ET und ich habe 26 Tage Jahresurlaub nächstes Jahr. Mein Mutterschutz beginnt am 06.05. und endet am 12.08.2002. Ich habe von der Personalabteilung meiner Arbeit (eine Behörde) jetzt schriftlich bekommen, daß mir für das nächste Jahr 9 Tage Urlaub zustehen. Ist denn das richtig? Es heißt, daß Anspruch auf Erholungsurlaub bis zum Ende der Mutterschutzfrist besteht, also doch bis zum 12.08.2002?? Wenn man jetzt von 26 Tagen Jahresurlaub ausgeht und den durch 12 Monate teilt, kommt man auf 2,16 Tage Urlaubsanspruch im Monat. Wenn ich dies jetzt bis zum 12.08. rechne, komme ich auf rund 16 bzw. 17 Tage Anspruch auf Resturlaub, oder??? Rechne ich jetzt falsch und hat mein Arbeitgeber Recht oder hat der sich verrechnet? Wäre für eine Antwort sehr dankbar. LG Melli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Melli, für Beamtinnen gelten besondere Regeln, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Es kommt dabei auf den Dienstherrn an (Bund, Land). Welches diese jeweils besonderen Rechte für Sie gilt, kann ich auf die Entfernung nicht sagen. Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft oder Personalstelle, welches Beamtenrecht wie für Sie gilt. Meistens stimmen diese jedoch mit dem Zivilrecht überein. Wenn Sie kein Beamter sind, muss man folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Mir kommen die von Ihnen genannten Tage zu wenig vor. Gruß, NB


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