Warwusel1984
Hallo, ich bekomme seit dem 3. Dezember 2013 Mutterschaftsgeld (errechneter ET 14.01.2014). Ich habe eine Teilzeitstelle (30 Stunden), diese wurde allerdings vom 1. August 2013 bis zum 31.12.2013 auf eine Vollzeitstelle aufgestockt. Seit dem 01.01.2014 habe ich wieder eine Teilzeitstelle. Für den Monat Dezember habe ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten (13 € / Tag) + Zuschuss des Arbeitgebers, so dass ich auf das Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist gekommen bin. Für den Januar zahlt mein Arbeitgeber mir aber nun weniger Zuschuss aus, da mir seiner Meinung nach nur ein Zuschuss in Höhe meine Gehalts entsprechend meiner Teilzeitbeschäftigung zusteht. Meiner Meinung nach steht mir allerdings ein Zuschuss in der Höhe zu, dass ich auf das Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist komme (also auf das Nettogehalt der Vollzeitstelle). Welche Aussage ist richtig? Vielen Dank.
Hallo, spannender Fall. Grundsätzlich gilt der Dreimonatszeitraum. Wenn jemand eine Gehaltserhöhung bekommt, muss dies jedoch berücksichtigt werden. Ich frage mich deshalb, ob nicht auch eine Gehaltserniedrigung berücksichtigt werden muss, da Sie ja sonst besser stehen würden als ohne Schwangerschaft. Ich glaube, dazu neige ich. Aber, um sicher zu sein, sollten Sie sich bei der Krankenkasse erkundigen, diese erstatten dem Arbeitgeberjahr in so genannten U2-Verfahren das Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße, NB
Tanja2255
Deine
Warwusel1984
Mein Arbeitgeber beruft sich auf § 14 Abs. 1 MuschG. Kann ich irgendwie belegen, dass mir das entsprechende Gehalt zusteht? Anderenfalls müsste ich mir im Notfall einen Anwalt nehmen. Sehe es nicht ein, dass wenn mir die Höhere Zuzahlung zusteht, ich auf das Geld verzichten soll.
Sternenschnuppe
Und würdest Du arbeiten hättest Du jetzt auch nur den Teilzeitlohn. Ein BV darf Dich nicht schlechter stellen, aber auch nicht besser. Das mit den 13 Wochen Schnitt ist vor allem für die Leute. Ist schwankendem Einkommen wegen Zulagen , Provisionen. Und vertraglich würdest Du nun nicht mehr Vollzeit sondern Teilzet arbeiten.
Sternenschnuppe
Zitat aus dem was Dein AG sagt : " Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen" Ergo : Du hast einen aktiven Teilzeitvertrag, genau das bezahlt Dein Chef nun auch. Alles richtig.
Tanja2255
Sche***---hast du recht- habe ich völlig falsch gelesen...
Sternenschnuppe
Kenne ich ;-) Hätte sie keine Teilzeitvereinbarung unterschrieben wäre das auch so. Aber nun ist es ein gültiger Vertrag auf Teilzeit.
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