Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Kind auf Steuerkarte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieviel Kind auf Steuerkarte

AA19

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Hallo, ich bin in der Steuerklasse 1. Nicht verheiratet, aber zusammenlebend mit Partner. Ein Kind. Ich beziehe Kindergeld, mein Freund Kinderfreibetrag, da er mehr verdient. Wieviel Kind habe ich nun auf meiner Steuerkarte stehen? Wieviel Kind wäre es, wenn ich in Steuerklasse 4 und wenn ich in 5 wäre? Danke!


Mitglied inaktiv

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Laut www.Steuerklassen.com gilt:* Bei den Abzügen gibt es keine Unterschiede zwischen den Steuerklassen 1 und 4. Die Steuerklasse 4 ist jedoch nur verheirateten Steuerzahlern vorbehalten. Anders als bei Steuerklasse IV, erhalten Personen der Steuerklasse I den vollen Kinderfreibetrag. Dieser wird bei verheirateten Paaren der Klasse 4 aufgeteilt. Ansonsten ergeben sich keine steuerlichen Vor- oder Nachteile*


AA19

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Dann hätte mein Freund 1 Kind und ich auch?


Tini_79

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Ihr habt beide 0.5. Dein Freund kann auch nur den halben FB beanspruchen. 4 oder 5 kannst du eh nicht wählen.


AA19

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Wenn ich heirate könnte ich doch 4 oder 5 nehmen


AA19

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Wieviel Kind wäre es dann bei 4 oder 5 für mich?


Mitglied inaktiv

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Nochmal andere seite Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern entsprechend der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem Partner mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5


Mitglied inaktiv

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Wenn ihr heiratet bekommt ihr beide IV oder auf Antrag einer III und der andere 5 Dann hat nur die 3 das Kind .... Aber die Kombi 3/5 ist nur effektiv wenn einer wesentlich mehr verdient. Und es muss immer eine Steuererklärung gemacht werden.


AA19

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D h. obwohl ich Kindergeld beziehe habe ich 0,5 Kind? Natürlich bekomme ich nicht noch eine Steuererstattung, aber man könnte ja meinen, dass ich eine 0 stehen hätte.


Mitglied inaktiv

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Zitat AA19:D h. obwohl ich Kindergeld beziehe habe ich 0,5 Kind? Natürlich bekomme ich nicht noch eine Steuererstattung, aber man könnte ja meinen, dass ich eine 0 stehen hätte Naturlich kannst du bei 1 eine Steuer Erstattung bekommen. Musst halt die Steuererklärung machen. Steuererklärung muss man eh machen bei Bezug Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld.. Gut kann auch sein, das das Finanzamt nachfordert.


Tini_79

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Mach dir einfach keinen Kopf darüber, denn du kannst da eh nichts wählen oder ändern. Das KG wird ja erstmal an jeden Berechtigten gezahlt. Der FB kommt dann erst bei der Steuererklärung zum Tragen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der FB (welchen Anteil auch immer du dann beanspruchen kannst) oder das erhaltene Kindergeld für dich günstiger sind. Da kannst und musst du nichts entscheiden oder wählen. Wenn ihr heiratet, dann habt ihr beide 1.0, zumindest in Klasse 4.


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