Hallo!
Ich bin schon seit der Geburt allein erziehend und habe trotzdem nur ein halbes Kind auf der Steuerkarte. Die andere Hälfte hat logischerweise der Vater. Nun werde ich bald wieder Vollzeit arbeiten gehen und hätte gern das ganze Kind auf meine Karte. Ist das möglich? Wenn ja, wie mache ich das und wo muss ich die Karte ändern lassen?
LG, Jennybalou
P.S. Da der Vater keinen Unterhalt zahlt, bekomme ich Geld von der Vorschusskasse.
Mitglied inaktiv - 21.09.2010, 21:37
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Kind auf Steuerkarte
Hallo,
wenn er keinen Unterhalt zahlt, müsste es gehen
Bitte an das Bürgerbüro wenden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2010
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Kind auf Steuerkarte
ich bin der meinung das du das volle kind auf der lsk eintragen lassen kannst da der vater seiner unterhaltspflicht nicht nachkommt,genaueres kann dir das finanzamt sicher sagen bzw. das bürgerbüro
Mitglied inaktiv - 21.09.2010, 22:42
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Kind auf Steuerkarte
Ja, Du kannst Ihm die andere Hälfte wegnehmen da er kein Unterhalt bezahlt.
Ich glaube es müssen mindestens 67% vom Regelsatz sein damit er Anspruch drauf hat.
Mitglied inaktiv - 22.09.2010, 07:52
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Kind auf Steuerkarte
Hallo
So wie Dinchen es schreibt habe ich es damals auch erfahren, als ich meinem Ex die Hälfte wegnehmen wollte.
Da er den UHV aber an das Amt zahlte war er in den 67% drin und somit bekam ich es nicht.
Ich habs dann mal auf mein Gehalt ausrechnen lassen und es war eh ein Witz was das ausmacht.
Habs dann gelassen.
Als ich deswegen mit dem Finanzamt telefonierte sagten sie mir, dass man das auch rückwirkend für das ganze Jahr über die Steurerklärung machen kann, wenn man es belegen kann .
Mitglied inaktiv - 22.09.2010, 08:03
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Kind auf Steuerkarte
Hallo
So wie Dinchen es schreibt habe ich es damals auch erfahren, als ich meinem Ex die Hälfte wegnehmen wollte.
Da er den UHV aber an das Amt zahlte war er in den 67% drin und somit bekam ich es nicht.
Ich habs dann mal auf mein Gehalt ausrechnen lassen und es war eh ein Witz was das ausmacht.
Habs dann gelassen.
Als ich deswegen mit dem Finanzamt telefonierte sagten sie mir, dass man das auch rückwirkend für das ganze Jahr über die Steurerklärung machen kann, wenn man es belegen kann .
Mitglied inaktiv - 22.09.2010, 08:03