Guten Tag Frau Bader, ich hatte bei meiner Frage vergessen zu sagen, dass wir nicht verheiratet sind. Ich werde Elternzeit nehmen und verdiene ungefähr die Hälfte von dem, was mein Freund verdient. Ich mache eine Steuererklärung, er bisher nicht. Können Sie mir sagen, ob es etwas bzgl. des Kindergeldes zu beachten gibt? Ist es egal, welcher der beiden Partner es beantragt oder macht es z. B. mehr Sinn, dass es der Partner beantragt, der zu Hause bleibt? Und wie sieht es mit dem Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte aus? Wann und wo kann ich diese Eintragung vornehmen lassen und für welchen der Partner macht es mehr Sinn? Vielen Dank, Beccy
von Beccy am 05.12.2012, 20:14