Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich bin zur Zeit noch (bis Dez. diesen Jahres) in EZ. Schon jetzt ist klar dass mir mein momentaner AG nach der EZ keine passende Stelle anbieten kann. Ich nutze aber die Möglichkeit, mich dort beurlauben zu lassen und bis zum 7. Lebensjahr meines jüngsten Kindes den Anspruch auf meine Stelle zu behalten und bei entsprechenden Möglichkeiten dort wieder einzusteigen. Nun habe ich (mit Erlaubnis des ersten AG) eine Stelle bei einem 2. AG gefunden, der nun natürlich meine Lohnsteuerkarte benötigt. Kann ich nun einfach meine Karte (StKl. 1) bei meinem alten AG anfordern, oder brauche ich eine 2. Karte (StKl. 6?!?). Danke, Ally
Mitglied inaktiv - 28.03.2011, 11:12