gitti.schmid
Hallo Nicola, ich bin beamtin und habe vor der geburt 11 monate gearbeitet. wir sind verheiratet und haben bereits ein kind unter 3 jahren. wir wollen wieder die zwei partnerschaftsmonate beantragen. Nun meine Frage , als beamtin bekomme ich ja kein mutterschaftsgeld sondern zwei monate gehalt , das auch voll versteuert wird. Ich habe nun gelesen dass die zwei monate mutterschaftsgeld auf die zwölf monate elterngeldbezug angerechnet werden, so dass ich 10 monate elterngeld beziehen kann und mein mann zwei. weiter ist das richtig dass zur berechnung die zwölf monate vor geburt heran gezogen werden, also auch das eine monat vor beginn meiner teilzeit ohne einkommen oder wird da zurückgegriffen auf den letzten monat mit einkommen vor beginn meiner elternzeit meines ersten kindes? Lg Gitti
Hallo, 1. Ja, Sie bekommen kein Mutterschaftsgeld sondern den Lohn weiter, der wird aber ebenso auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. 2. Es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes. Monate ohne Einkommen werden mit null Euro eingerechnet. Liebe Grüße NB
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