Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Elterngeld

Frage: Wieviel Elterngeld

Komstern78

Beitrag melden

Hallo, beziehe im Moment noch Elterngeld bis August, möchte danach statt 100% nur 40-50% arbeiten. Sollte ich jetzt wieder schwanger werden im 1.-2. Arbeitsmonat bekomme ich sicherlich wieder ein Arbeitsverbot. Welches Gehalt wird mir dann angerechnet, das von 100% oder das aus der Teilzeitarbeit?! Danke, mit freundlichen grüßen Komstern78


chrissicat

Beitrag melden

Das Gehalt, welches arbeitsvertraglich vereinbart ist. Hast du die Stunden schon reduziert, dann TZ. Hast du sie noch nicht reduziert, dann VZ.


Komstern78

Beitrag melden

Hallo, habe den neuen Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben. Es heißt doch immer die letzten 12 Monate werden berechnet?! Sollte ich noch nicht arbeiten gehen? Habe dann keine Einkünfte!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

12 Monate beim Elterngeld. Du bekommst das was Du ohne Schwangerschaft verdienen würdest.


malini

Beitrag melden

Nicht arbeiten gehen ist die schlechteste Variante; denn nach dem 1. Geburtstag zählt jeder Monat ohne Einkommen mit 0 Euro für das neue Elterngeld. Wenn du nach dem Ende der EZ nur 40-50% arbeiten willst, bekommst du im BV auch nur den Lohn.


chrissicat

Beitrag melden

Oh, sorry! Hatte die Frage nicht richtig verstanden. Dachte, weil du von Arbeitsverbot geschrieben hattest, es ginge um Beschäftigungsverbot und das Entgelt, was du dann erhältst. Beim Entgelt während dem Beschäftigungsverbot kommt es nämlich darauf an, was du lt. Vertrag bekommen würdest. Hast du die Stunden reduziert, bekommst du nur das Teilzeit-Entgelt. Das Elterngeld wird nach dem Entgelt der letzten 12 Monate berechnet, hierbei spielt es aber keine Rolle ob du tatsächlich arbeitetst und dafür das Entgelt bekommst oder ob du das Entgelt während dem Beschäftigungsverbot bekommst (die Höhe ist ja gleich). Ehrlich gesagt, ist mir nicht so ganz klar, was du wissen möchtest / worauf deine Frage abzielt.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...