Komstern78
Hallo, beziehe im Moment noch Elterngeld bis August, möchte danach statt 100% nur 40-50% arbeiten. Sollte ich jetzt wieder schwanger werden im 1.-2. Arbeitsmonat bekomme ich sicherlich wieder ein Arbeitsverbot. Welches Gehalt wird mir dann angerechnet, das von 100% oder das aus der Teilzeitarbeit?! Danke, mit freundlichen grüßen Komstern78
Hallo, das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Das Gehalt, welches arbeitsvertraglich vereinbart ist. Hast du die Stunden schon reduziert, dann TZ. Hast du sie noch nicht reduziert, dann VZ.
Komstern78
Hallo, habe den neuen Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben. Es heißt doch immer die letzten 12 Monate werden berechnet?! Sollte ich noch nicht arbeiten gehen? Habe dann keine Einkünfte!
Sternenschnuppe
12 Monate beim Elterngeld. Du bekommst das was Du ohne Schwangerschaft verdienen würdest.
malini
Nicht arbeiten gehen ist die schlechteste Variante; denn nach dem 1. Geburtstag zählt jeder Monat ohne Einkommen mit 0 Euro für das neue Elterngeld. Wenn du nach dem Ende der EZ nur 40-50% arbeiten willst, bekommst du im BV auch nur den Lohn.
chrissicat
Oh, sorry! Hatte die Frage nicht richtig verstanden. Dachte, weil du von Arbeitsverbot geschrieben hattest, es ginge um Beschäftigungsverbot und das Entgelt, was du dann erhältst. Beim Entgelt während dem Beschäftigungsverbot kommt es nämlich darauf an, was du lt. Vertrag bekommen würdest. Hast du die Stunden reduziert, bekommst du nur das Teilzeit-Entgelt. Das Elterngeld wird nach dem Entgelt der letzten 12 Monate berechnet, hierbei spielt es aber keine Rolle ob du tatsächlich arbeitetst und dafür das Entgelt bekommst oder ob du das Entgelt während dem Beschäftigungsverbot bekommst (die Höhe ist ja gleich). Ehrlich gesagt, ist mir nicht so ganz klar, was du wissen möchtest / worauf deine Frage abzielt.
Sternenschnuppe
Grüße
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