kathyna81
Liebe Frau Bader, ich habe zwei Kinder 5 und 7 Jahre alt und bin teilzeitbeschäftigt als Krankenschwester. Nun möchten wir Familienzuwachs planen. Damit ich mich finanziell absichern kann möchte ich von einer 50% Stelle auf 75% erhöhen und dann schwnger werden um dann mehr Elterngeld beziehen zu können. Bei uns im Betrieb bekommt man sofort Beschäftigungsverbot wenn man schwanger ist. D.h. ja ich bekomme weiterhin volles Gehalt bis zur Geburt des Kindes. Ist es dann richtig das ich z.B. nur 3 Monate 75% arbeiten müsste um mehr Elterngeld zu bekommen oder gibt es da andere Regelungen? danke für die Antwort
Hallo, Nein, die Monate des Beschäftigungsverbotes zählen voll dazu. Beneidenswert, wenn man die Schwangerschafts monatsgenau planen kann. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Durch den Mutterschutz wären 4 Monate besser bevor Du schwanger wirst und der Rest dann durchs BV die 12 Monate voll macht für die Berechnung. Wenn man Schwangerschaften so planen kann :-) Sobald der Vertrag unterschrieben ist über die 75% greift er dann auch wenn es losgeht. Solltest Du vorher schon schwanger sein.
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