Jennifer3585
Hallo! Derzeit bin ich in Elternzeit und beziehe noch bis November diesen Jahres Elterngeld. Nun habe ich erfahren das ich erneut schwanger bin und der Geburtstermin Mitte Dezember sein wird. Meine Fragen lauten nun : Wie würde das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist es richtig das die Arbeitszeit vor der Geburt des 1.Kindes zählt, da ich noch nicht wieder gearbeitet habe? Muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden um in Mutterschutz zu gehen? Werden solche Fragen auch von der Elterngeldstelle beantwortet? Ich bin im Moment etwas ratlos und hoffe hier eine Antwort zu bekommen. Vielen Dank!
Hallo, dann zählt das Gehalt vor der 1. Geburt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann ist Kind 1 geboren ?
Mitglied inaktiv
Bitte ergänze noch wann Kind 1 geboren wurde. Sprich ob Du dich noch im 1. Jahr Elterngeld befindest oder Dir deinen Elterngeldanspruch ggf. auf zwei Jahre auszahlen lässt. Ist relevant für Deine Frage.
Mitglied inaktiv
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass Du ElterngeldPlus beziehst und Dich bereits im 2. Jahr deiner EZ befindest. sonst ist der Abstand echt sportlich. In diesem Fall zählt die Zeit zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem neuen Mutterschutz als 0-Monate, sprich die werden Dir für das neue EG mit 0 angerechnet. Wenn Du EG Plus bekommst ist November dann der 22. LM Deines ersten Kindes? Mitte Dezember Entbindung heißt irgendwann Ende Oktober, Anfang November Mutterschutz für Kind 2? In dem Fall hättest Du etwa 9 Monate 0-Runden und 3 Monate altes Gehalt, vor Geburt von Kind 1, das angerechnet wird. Da wird nicht viel EG bei rumkommen. Irre ich mich und Du bekommst bis November ausschließlich normales EG (Basis-EG), dann werden in der Tat die Monate vor der Geburt von Kind 1 herangezogen. Prinzipiell werden die reinen Auszahlungsmonate von EGPlus mit 0 angerechnet - falls Du einen größeren Mischmasch aus EG und EGPlus beantragt hast. Du kannst zum Beginn des Mutterschutzes deine EZ ohne Zustimmung des AG beenden (nicht vergessen den Rest im gleichen Schreiben auf später zu übertragen). Das solltest Du auch tun um wenigstens volles Mutterschutzgeld noch mitzubekommen. Und ja, du musst das schriftlich selbst beenden, sonst passiert da nix. EG Stellen beraten auch, ob die auch zur Elternzeit beraten weiß ich nicht, aber es gibt einige Sozialberatungen, die auch zu solchen Fragen helfen. LG Lilly
Jennifer3585
Hallo! Danke schon mal für die Antworten. Ja ich habe tatsächlich einen "sportlichen" abstand... 😄 Mein 1.kind wurde im November 2015 geboren und ich habe Elterngeld für 12 Monate und elternzeit für 24 Monate beantragt. Lg
Mitglied inaktiv
Dann hast Du in der Tat keine Abzüge zu erwarten und es wird das GEhalt von vor der 1. Geburt berücksichtigt :) EG-technisch optimal. LG und viel Erfolg mit den zwei Krümeln! Lilly
Jennifer3585
Ist es auch richtig das man die Elternzeit beendet um in den Mutterschutz zu gehen? Bekommt man dann das normale Gehalt?
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