resi79
Hallo Frau Bader, bin jetzt schon die ganze Zeit auf der Suche nach Antworten, hab aber noch keine gefunden, die zu meiner Situation passt. ich bin ex. Altenpfelgerin, und habe im April 2011 meinen Sohn bekommen, hatte Beschäftigungsverbot, und bekam ganz normal meinen Mutterschutz und mein Elterngeld und Landeserziehungsgeld. Hab meine Elternzeit auf 3 Jahre festgelegt. Jetzt endet die Elternzeit, und ich erwarte im Juli mein 2. Kind. Ich habe ab April auch ein Beschäftigungsverbot bekommen, und Mutterschutz geht klar, und läuft. Aber wieviel Eltergeld steht mir jetzt zu? Sind es jetzt nur die 300 Euro, oder geht das von meinen vorherigen Gehalt aus? Wenn es vom letzten richtigen Gehalt ausgeht, wo finde ich des dann im Antrag? Ich muss noch dazu sagen, dass ich mir einen kleinen Nebenerwerb selbst aufgebaut habe, da verdiene ich im Schnitt 200 Euro mtl. als kleines Zugbrot. Ich hoffe sie können mir da weiterhelfen. MFG Resi Otter
Hallo, es wird das Einkommend er letzten 12 Mo vor der Geburt genommen. Die BV-Monate zählen voll, die EZ-Monate mit "0". Daraus wird ein Mittelwert gebildet. Liebe Grüße NB
SumSum076
Das Einkommen, welches du durch das BV bekommen hast, wird zusammengerechnet mit dem Einkommen, welches du die letzten 12 Monate durch den Nebenerwerb hast. Die Summe wird durch 12 geteilt und ergibt dein durchschnittliches Monatseinkommen. Davon gbits dann ca 65% an Elterngeld. Gruß Sabine PS: Für dich könnte es von Vorteil sein, bei der Berechnung des Elterngeld auf die Ausklammerung des Mutterschutzes zu verzichten (schriftlich).
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