Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel elterngeld für 2.kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wieviel elterngeld für 2.kind

Tinasue29

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich finde leider keine passende Antwort auf meine Fragen. Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit beginne heute mein 3. Jahr Wie würde mein Elterngeld berechnet werden wenn ich vor meinem 1.kind normal vollzeit arbeiten war jetzt aber seit 1,5 Jahren Geld vom Sozialamt bekomme.ich war jetzt die ganze Zeit alleinerziehende Mama. Nun gibt es wieder einen Mann und wir wünschen uns noch ein gemeinsames Kind. Von was würde da das elterngeld berechnet werden? Von den letzten 12 Monaten die ich vom Amt abhängig war oder von der Zeit als ich noch arbeiten war. Hoffe sie können mir helfen Viele liebe grüße Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, den Mindestsatz + Geschwisterbonus. Das EG wird auf das H IV angerechnet Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du bekommst den Mindestsatz. Sozialleistungen zählen mit 0€ Verdient der neue Mann denn genug um Dich und Kind dann zu finanzieren?


Tinasue29

Beitrag melden

Könnte ich denn wenn ich jetzt schon schwanger werde meine jetzige Elternzeit einfach beenden? Oder wenn ich was finde für 30std in einem anderen Job arbeiten würde das vom nebenjob auch gerechnet werden? Mein freund würde es nicht allein schaffen dann 4 Münder zu ernähren wenn ich nur den mindestsatz bekäme.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hast Du einen AG ? Du schreibst von Elternzeit, also denke ich ja. Dann melde doch an so schnell wie möglich Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu wollen, oder arbeite erst voll wieder und werde dann schwanger. Wenn ihr Euch das sonst nicht leisten könnt, dann musst Du erst ein neues Elterngeld erarbeiten und dann schwanger werden. Reichen dann ja bis zur Schwangerschaft 3-4 Monate, bis zum Mutterschutz bekommst Du die 12 Monate voll.


Tinasue29

Beitrag melden

Das letzte verstehe ich nicht ganz, wie ist das gemeint mit 3-4 Monate zum Mutterschutz? Wo kann man sich denn noch über dieses Thema informieren? Würde gerne persönlich mit jemandem reden da ich noch so einige Fragen habe was dieses Thema betrifft. LG Tina


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es zählt immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz für das Elterngeld. Aktuell wären das bei Dir nur Monate mit 0€. Wirst Du jetzt schwanger sind es bis zum Mutterschutz keine 12 Monate und es wären immernoch Nullrunden drin die den Schnitt nach unten ziehen. Also erst arbeiten, dann schwanger werden, damit Du die 12 Monate voll bekommst.


Tinasue29

Beitrag melden

Ok danke für die Information LG Tina


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...