AnnaMango
Hallo Frau Bader Ich habe im Februar 2018 mein erstes Kind bekommen. Ich habe 18 Monate Elterngeld beantragt. Das Elterngeld wurde in 6 Monate Basiselterngeld und 12 Monate Elterngeldplus gestaffelt. Ab September gehe ich wieder in Teilzeit arbeiten. Im April 2020 erwarte ich mein 2.Kind. Was ist der Bemessungszeitraum für das Elterngeld des 2. Kindes? Laut Elterngeldrechner gibt es Ausklammerungsmonate. Und laut dem Rechner im Internet würden für das Elterngeld die Monate September 2017- Januar 2018 und September 2019- März 2020 genommen werden, da ich in den Monaten dazwischen Mutterschutzgeld bzw. Elterngeld bekommen habe. Ist das richtig? Ich habe jetzt schon oft gelesen, dass nur Elterngeld im 1.LJ des 1.Kindes ausgeklammert werden kann?! Vielen Dank für die Antwort :-)
Hallo, ausgeklammert werden bei dem Grund Bemessungszeitraum von zwölf Monaten die Mutterschutzzeiten von Kind zwei und die Elterngeldmonate von Kind eins, hier aber höchstens 14. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat Kind 1 und Monate mit Mutterschutz Leistungen werden ausgeklammert. Also ET April 2020 ET Feb 2018 Kind 1 Monat März und April 19 EG plus werden ausgeklammert Alle Monate danach zählen rein März/April 2020 Mutterschaftsgeld Ausklammerung evtl. noch Feb.20 je nach Beginn Mutterschutz .und wenn es nur ein Tag ist
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