sabini
Liebe Frau Bader, Ich habe versucht meine Frage anhand der unzähligen Beiträge vorher selbst zu beantworten und bin aber immer wieder an abweichenden Bedingungen meiner "Vorgängerinnen" gescheitert. Mein Problem ist folgendes: Ich bin bis Dezember in Elternzeit, mein Sohn ist dann ein Jahr alt. Ich bin erneut schwanger und habe voraussichtlich Anfang Mai '15 Entbindungstermin. Ich hatte vorher ein Gehalt von 1900€ brutto und demnach knapp 800.- € Elterngeld. Nun habe ich vor ab Dezember nur noch maximal 450.- € zu verdienen und ab Mitte März bin ich im Mutterschutz. Orientiert sich mein Elterngeld an den 450.- oder ist es sinnvoller eine ganze Stelle anzutreten und die paar Monate "die zähne zusammen zu beißen"? Nur damit ich den Betrag von 800.- wieder erreiche? Danke für Ihre Antwort!
Hallo, bitte allgemeiner Fragen - das EG darf ich Ihnen hier nicht ausrechnen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Muß Du die 800 € den unbedingt haben? Ich denke mal eher nicht, sonst würdest du ja die Teilzeitstelle nicht machen. Rechnerisch wäre es so, da die Monate zwischen dem Ende deiner 1ten Elternzeit und dem neuen Mutterschutz dann mit den höchstens 450 € reingehen würden in die Berechnung. Da du sehr schnell wieder schwanger geworden bist, würden für die restlichen 12 Monate die Zeiten von vor der Geburt deines ersten Kindes reingehen. Dazu werden ihr noch geschwisterbonus bekommen. Würde das ganze einfach mal in einen Elterngeld-Rechner werfen. Gehst Du innerhalb der Elternzeit auf Teilzeit arbeiten? So wie ich das verstehe hättest du ja noch den Vollzeitjob für den "Notfall". Dann denke unbedingt daran, das du die Elternzeit für das erste Kind zum neuen Mutterschutz beendest, dann bekommst du das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Laß dir dann auch bis zu 12 Monate übertragen zu einem späteren Zeitpunkt, die kannste dann an Elternzeit2 dranhängen. Nur mal so als Tip
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