Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieso berechnet die Krankenkasse nachträglich Beiträge?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieso berechnet die Krankenkasse nachträglich Beiträge?

paulpubst

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Ich war nach dem Mutterschutz mit 30 Wochenstunden bei meinem vorherigen Arbeitgeber wieder angestellt. Mit Rückkehr aus dem Mutterschutz erfolgte am 1. Arbeitstag jedoch eine stationäre Mitaufnahme aufgrund einer Erkrankung meines Kindes. Dieser stationäre Aufenthalt erstreckte sich über 4 Wochen wofür ich einen Verdienstausfall bei der Krankenkasse beantragt und auch bezahlt bekommen habe. Nun möchte die Krankenkasse für diesen Zeitraum die Beiträge nachfordern da ich laut deren Auskunft in dieser Zeit keine vorrangige Versicherung hatte und somit als freiwilliges Mitglied in Elternzeit versichert wurde. Des Weiteren wird das Einkommen meines Ehemannes angerechnet obwohl wir zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet waren und auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft hatten. Inwiefern ist die Rechtsgrundlage dieser Vorgehensweise der Krankenkasse korrekt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist mit dem AG zu klären, was dieser der KK gemeldet und gezahlt hat. Liebe Grüße NB


Felica

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Bitte bei der kk anfragen welche angaben der AG gemacht hat. Der scheibt nicht ordnungsgemäße Angaben gemacht zu haben. Bitte auch erfragen ob er die versicherungsbeiträge bezahlt hat. Bist du sonst auch nicht selbst versichert?


Ani123

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Ich lese, dass die stationäre Aufnahme am 1.Arbeitstag erfolgt ist. Wenn die Aufnahme nicht erfolft wäre, wären sie arbeiten gewesen. Somit sind sie zu dem Zeitpunkt AN gewesen und krankenversichert über ihren AG. Es scheint, als hätte ihr AG es vergessen bei der KK zu melden oder er hat es aufgrund ihrer Fehlzeit erst 4 Wochen später, mit Wiederaufnahme ihrerseits bei der Arbeit, getan. Er würde damit Kosten sparen. Es ist aber falsch von ihm, weil sie ab dem 1.Arbeitstag über ihn bei der KK versichert sind. Ich nehme an, dass sie es schriftlich haben, wann ihr 1.Arbeitstag nach dem Mutterschutz gewesen wäre und dass sie da ihre Arbeit wieder aufgenommen hätten? Von dem Schriftstück würde ich eine Kopie machen und mit zur KK schicken. Bzgl. EZ. Selbst wenn sie TZ in EZ gearbeitet haben, läuft die Zahlung der Beiträge für die KK über ihren AG. Ich verstehe nicht, wie die KK darauf kommt, dass sie zu der Zeit freiwillig versichert sein sollten. Vermutlich haben sie zu der Zeit auch EG bekommen. Machen Sie eine Kopie von dem Schriftstück, wo drauf steht, von wann bis wann sie EG bezogen haben, und schicken es mit zur KK. Warum das Einkommen ihres jetzt Mannes, zu dem Zeitpunkt jedeglich KV, mit einberechnet wird, das weiß ich nicht. Ich würde morgen bei der KK anrufen und die offenen Fragen stellen. Da ich nicht davon ausgehe, dass es sich telefonisch klären lässt, würde ich bezugnehmend auf den Brief und Telefonat ein Schreiben verfassen und dahin schicken. Nicht vergessen, die o.g. Schriftstücke in Kopie beilegen. Und falls es Fristen geben sollte, weil sie sonst ihre erhaltenen Beträge für die Zeit des kranken Kindes zurück zahlen sollen, dann unbedingt per Einschreiben schicken, damit sie nachweisen können, dass sie es geschickt haben. Nicht, dass die KK behauptet, es wäre nicht angekommen.


drosera

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Hallo, Relevante Punkte dazu sind auch: waren Sie bis Beginn des Mutterschutzes freiwillig in der GKV versichert oder pflichtversichert? Sind Sie nach Ende des Mutterschutzes in Elternzeit und arbeiten in einem EZ-Teilzeitvertrag? Haben Sie in dem fraglichennMonat Elterngeld bezogen? Ihre Beschreibung klingt danach, dass Sie vor der Entbindung freiwillig versichert waren und die Krankenkasse nicht von einer Krankenversiherung über das Arbeitsverhältnis ausgeht. Dann wird eine freiwillige Versicherung auf Basis des Jahreseinkommens angenommen. Raus kommen Sie aus der Sache am ehesten, wenn zu dem Arbeitsvertrag eine Anmeldung durch den AG an die Krankenkasse erfolgt. Meiner hatvdas auch vertrödelt und meine Krankenkassse bestand erst einmal auf Eigenzahlung, bis ich mit den Gehaltsabrechnungen ankam. Haben Sie aus der fraglichen Zeit Gehaltsabrechnungen, aus denen das Ende der Arbeits-Unterbrechung (aufgrund des Mutterschutzes) hervorgeht?


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