Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

darf krankenkasse nachträglich zinsen fordern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: darf krankenkasse nachträglich zinsen fordern?

Mitglied inaktiv

hallo, unsere krankenkasse hat uns im Jahr 2007 mitgeteilt, dass ein Beitragsrückstand besteht. Wir haben mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung vereinbart und ein Schuldanerkenntnis nebst Zahlungsvereinbarung und Tilgungsplan unterschrieben. In keinem dieser Ausfertigungen oder sonstigen Schreiben wurde erwähnt, dass für diese Ratenzahlung noch Zinsen fällig werden, geschweige denn ein Zinssatz genannt. Nun ist die Ratenzahlung abgeschlossen und die Krankenkasse fordert für den Zeitraum der Ratenzahlung nachträglich Zinsen. Ist das rechtens? Dürfen die das im Nachhinein ohne uns vorher über den Zinssatz und die Zinsen zu informieren? Lg Ela


Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen,ohne die Verträge u einzelnen Umstände zu kennen Liebe Grüsse, NB


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