Mitglied inaktiv
hallo, unsere krankenkasse hat uns im Jahr 2007 mitgeteilt, dass ein Beitragsrückstand besteht. Wir haben mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung vereinbart und ein Schuldanerkenntnis nebst Zahlungsvereinbarung und Tilgungsplan unterschrieben. In keinem dieser Ausfertigungen oder sonstigen Schreiben wurde erwähnt, dass für diese Ratenzahlung noch Zinsen fällig werden, geschweige denn ein Zinssatz genannt. Nun ist die Ratenzahlung abgeschlossen und die Krankenkasse fordert für den Zeitraum der Ratenzahlung nachträglich Zinsen. Ist das rechtens? Dürfen die das im Nachhinein ohne uns vorher über den Zinssatz und die Zinsen zu informieren? Lg Ela
Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen,ohne die Verträge u einzelnen Umstände zu kennen Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen. In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...
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