Mitglied inaktiv
Hallo, Ich bin noch bis Ende des Jahres in Elternzeit. Die Eingewöhnung in die Kita meines Sohnes gestaltet sich schwieriger wie gedacht. Mein AG fragt nun an, wie ich mir meinen Wiedereintritt vorstelle, wie viele Stunden und so. Wäre meine Antwort schriftlich dazu bindend?Muss ich so machen. Im Schreiben wird auch nach einer eventuellen Verlängerung gefragt. Das weiß ich erst in ein paar Wochen, muss gucken wie es dem kleinen in der Kita geht. Falls ich verlängern muss, zählt das dann schon zu den 3malen die man Elternzeit nehmen kann, oder weil ein durchgehender Zeitraum als einmal? Ich weiß im Moment noch nicht wie es weitergeht, ein paar Wochen dauert es noch. Danke für Ihren Rat.
Hallo, Ihr AG braucht Planungssicherheit, hat aber jetzt noch keinen Anspruch auf verbindl. Auskunft. Mir ist jetzt nicht so ganz klar, worauf Sie warten wollen. Ob er geht und wie lange? Dann würden Sie evtl. die EZ verlängern? Je nach Alter des Kindes muss der Antrag 7/ 13 Wo. vorher gestellt werden. Das zählt dann nicht als neuer Abschnitt. Liebe Grüße NB
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Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter und Beamtin in Bayern. Im Herbst diesen Jahres werde ich nach der Elternzeit in meinen Job zurückkehren und in diesem Zusammenhang ergeben sich für mich etliche Fragen/Probleme. Ich schieße einfach mal los: 1. Habe ich als alleinerziehende Mutter ein Recht darauf, in Teilzeit wieder anfangen zu könne ...
Hallo Frau Bader, auf Ihre Bitte hin setze ich nochmals mein Posting von „vor ein paar Tagen“ mit der erbetenen ergänzenden Angabe zum Dienstherren rein und hoffe, dass Sie mir nun fachkundigen Rat geben können. :o) “Ich bin alleinerziehende Mutter und Beamtin in Bayern. Im Herbst diesen Jahres werde ich nach der Elternzeit in meinen Job zur ...
Hallo Frau Bader! Ich bin in leichter bis mittelschwerer Panik und hoffe, Sie können mir helen bzw. hilfreiche Tipps geben... Am 27.11.06 endet meine Elternzeit, d.h. ich werde ab diesem Tag wieder arbeiten gehen. Da ich im März einen Teilzeit-Vorschlag gemacht habe und sich mein Chef bis heute dazu nicht geäußert hat (er hat also die 4-Wo ...
Sehr geehrte Frau RAin Bader, Anfang August diesen Jahres endet der Erziehungsurlaub für mein zweites Kind, dann werde ich wieder arbeiten gehen müssen. Nun meine Frage: Muß ich mich bei meinem Arbeitgeber melden, oder muß er mich anschreiben? Wie verhalte ich mich, wenn er mich nicht in Teilzeit arbeiten läßt? Wasfür Rechte habe ich und was mu ...
HAllo,ich wollte bei meinem alten Arbeitgeber nach der Elternzeit wiederanfangen, allerdings nur Teilzeit, da derKindergarten keine langen Öffnungszeiten hat.Meig AG sagt aber zu mir entweder ganz oder gar nicht. Ich arbeite imKrankenhaus, allerdings als MTA. Unsere Abteilung hat 6 Mitarbeiter, das KH insgesamt über 300. Istdas rechtlich? Hat mein ...
Hallo, ich bin zur Zeit in Elternzeit und soll bei Wiedereinstieg in den Beruf von Vollzeit auf 50% gekürzt werden. Muss ich dem zustimmen oder habe ich Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung? Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Bader,, ich habe auch eine rechtliche Frage. Bin derzeit bis 1.12.08 in Elternzeit (insgesamt 1 Jahr und 1 Monat) und würde dann bei meinem alten Arbeitgeber teilzeit 2 volle Tage wieder anfangen wollen (einfacher Fahrtweg knapp 2 Stunden somit dann 16-Stunden-Woche). Der Hauptsitz ist in Süddeutschland (40-50 Mitarbeiter) ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach meiner 2jährigen Elternzeit werde ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Gibt es dann auch noch einen gewissen Kündigungsschutz oder könnte mein AG mich sofort entlassen, da es in den 2 Jahren auch mit meiner Vertretung ganz gut gelaufen ist? Vielen Dank
Hallo Frau Bader, ich würde gerne an meine alte Arbeitsstelle zurückkehren, doch mit weniger Stunden, als bisher. Wie sieht das aus, wenn ich jetzt eine Schwangerschaftsvertretung für eine Kollegin übernehmen möchte, sie 30 Stunden hatte ich davon aber nur 10-15 übernehmen will? Muss mir der AG(Kindergarten) das erlauben? Eigentlich hätten die ger ...
Guten Abend Frau Bader, mein Mann wird für die Lebensmonate 1 und 2 Elterngeld beziehen. Ich bekomme acht Wochen lang Mutterschutzgeld. Beantrage ich für die Lebensmonate 1-12 Elterngeld bekomme ich im ersten Monat kein Elterngeld und im zweiten nur einen kleinen Teil, da ich ja Mutterschutzgeld beziehen werde. Ist es dann nicht günstiger für di ...
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