Sehr geehrte Frau RAin Bader, Anfang August diesen Jahres endet der Erziehungsurlaub für mein zweites Kind, dann werde ich wieder arbeiten gehen müssen. Nun meine Frage: Muß ich mich bei meinem Arbeitgeber melden, oder muß er mich anschreiben? Wie verhalte ich mich, wenn er mich nicht in Teilzeit arbeiten läßt? Wasfür Rechte habe ich und was muß ich beachten? Falls keine Einigung zustande kommt muß ich kündigen? Wann müßte ich falls es soweit käme kündigen, in meinem alten Vertrag steht: "Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluß des Kalendervierteljahres gekündigt werden"? Wie soll ich mich verhalten? Danke für Ihre Antwort. K: