Hallo Frau Bader, auf Ihre Bitte hin setze ich nochmals mein Posting von „vor ein paar Tagen“ mit der erbetenen ergänzenden Angabe zum Dienstherren rein und hoffe, dass Sie mir nun fachkundigen Rat geben können. :o) “Ich bin alleinerziehende Mutter und Beamtin in Bayern. Im Herbst diesen Jahres werde ich nach der Elternzeit in meinen Job zurückkehren und in diesem Zusammenhang ergeben sich für mich etliche Fragen/Probleme. Ich schieße einfach mal los: 1. Habe ich als alleinerziehende Mutter ein Recht darauf, in Teilzeit wieder anfangen zu können ? 2. Inwieweit ist mein Arbeitgeber dazu "verpflichtet", mich mit der gewünschten Wochenarbeitszeit zu beschäftigen ? Ich würde gerne mit 30 - max. 35 WoStd. arbeiten, da eine andere Arbeitszeit (sprich die vom Chef angebotene Halbtags- / Vollzeitbeschäftigung - die beide seinerseits kein Problem wären) zum einen finanziell, zum anderen kinderbetreuungstechnisch nicht klappt. Anm.: Eine Wiederbeschäftigung in meinem alten Tätigkeitsbereich ist nicht mehr möglich, da dort alle Stellen inzwischen fest besetzt sind - es muß also ohnehin ein komplett neuer Aufgabenbereich für mich "gebastelt" werden, was in arbeitszeittechnischer Hinsicht ja einen gewissen Spielraum lassen würde. 3. Kann eine Anfrage meinerseits, ob eventuell eine Aussicht auf teilweise Telearbeit von zu Hause aus möglich wäre, um von den gewünschten 30 - 35 WoStd. auf die volle Arbeitszeit zu kommen (denn das wäre die optimalste Lösung aus meiner Sicht), kategorisch mit der Begründung abgelehnt werden, daß ich damit dann einen Präzedenzfall liefern und alle paar Minuten dann ein anderer daherkommen würde und das will ? Inwieweit ist für öffentliche Verwaltungen die "Telearbeitsplatzverordnung" verbindlich, sprich, könnte ich mich darauf berufen ? 4. Wie lange vor Wiederantritt meines Dienstes habe ich ein Recht darauf, definnitiv zu erfahren, mit welcher Wochenstundenzahl ich wiederbeschäftigt werde ? Mein Chef will sich nämlich frühestens ca. 2 Monate vor Dienstantritt dazu äußern, weil er "nicht weiß, was bis dahin noch alles im Büro passiert" - und das erscheint mir zu kurzfristig; zumal ich mich bei evtl. tatsächlich nur halbtäglicher Beschäftigung ja noch um einen zusätzlichen Nebenjob kümmern müßte, der einerseits mit der Kinderbetreuung vereinbar wäre, andererseits den "Verdienstverlust" durch "nur Halbtagsjob" ausgleichen würde. Viele Fragen, ich weiß - aber ich stehe momentan irgendwie im "Nirwana" und sehe mich schon den Bach runtergehen ... Vorab schonmal DANKE für die Antwort !!!“ Und hier die ergänzend erbetene („Hallo, ich kann da gar nicht so recht helfen, weil ich nicht weiß, wer Ihr Dienstherr ist Land - Bund? Gruß, NB“) Angabe: „Frau Bader, ich arbeite in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Berufsgenossenschaft), also kommunal ... ;o)“ LG und DANKE für Ihre Bemühungen !