Wiedereinstieg in den Beruf, Unterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg in den Beruf, Unterhalt

Hallo Frau Bader, ich würde gerne an meine alte Arbeitsstelle zurückkehren, doch mit weniger Stunden, als bisher. Wie sieht das aus, wenn ich jetzt eine Schwangerschaftsvertretung für eine Kollegin übernehmen möchte, sie 30 Stunden hatte ich davon aber nur 10-15 übernehmen will? Muss mir der AG(Kindergarten) das erlauben? Eigentlich hätten die gerne jemanden, der alle Stunden übernimmt, so müssten sie ja noch einen weiteren mit wenig Stunden suchen.... Zweite Frage, wir (mein Partner und ich) wollen ein Haus kaufen, im Moment bekomme ich von ihm Unterhalt und bin ja bedürftig, da keine eigene Arbeit, wie sieht das aus, wenn wir ein Haus haben, das zur Hälfte meines ist? kann das auf die Bedürftigkeit umgelegt werden? Und wenn ich wieder arbeite, wie wirkt sich das darauf aus? Ab wann gibt es kein Unterhalt mehr, kann er es nicht mehr absetzen? Mit freundlichen Grüßen Kirsten

Mitglied inaktiv - 03.08.2010, 12:50



Antwort auf: Wiedereinstieg in den Beruf, Unterhalt

Hallo, IN oder NACH der EZ? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2010



Antwort auf: Wiedereinstieg in den Beruf, Unterhalt

In der EZ (hab 3 Jahre angegeben).

Mitglied inaktiv - 04.08.2010, 13:48



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