fata
Hallo! Ich würde gerne wissen, ob eine Wiederaufnahme der Elternzeit möglich ist, wenn das Kind eingeschult wird, sofern man noch nicht alle 36 Monate (z.B. nur 22 Monate) nach der Geburt in Anspruch genommen hat? Müsste man diese geplante Wiederaufnahme für das sechsten Lebensjahr dann direkt bei der Festlegung nach der Geburt angeben oder kann man einfach sieben Wochen vor dem geplanten Beginn diese beantragen? Kann de Arbeitgeber einem diese Zeit verwehren? Und sofern solch eine Wiederaufnahme möglich ist, gilt dies dann als Elternzeit nach BEEG oder Sonderurlaub? Vielen Dank und beste Grüße! KB
Hallo, wenn der AG zustimmt, kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. LJ aufheben. Frist Antrag ist 7 Wo. Liebe Grüße NB
fata
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihe Antwort. Ich muss jetzt aber nochmal nachfragen, vielleicht können Sie mir auch damit helfen. Verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass bei einer Wiederaufnahme der EZ für den Schuleintritt nicht zwingend notwendig ist, dass man diese am Ende des zweiten Jahres der ersten EZ anmeldet? Also dass man das dritte Jahr in Anpruch nehmen möchte, aber eben den genauen Zeitraum noch nicht weiß? Ich habe das im BEEG so nicht verstanden, die verbreitete Meinung scheint aber genauso zu sein. Bei einem befristeten Vertrag nach Hochschulrahmengesetzt ist eine Verlängerung des Vertrages um die in Anspruch genommene EZ anscheinend nur dann möglich, wenn es sich um eine EZ im Sinne des BEEG handelt und nicht um eine Art Sonderurlaub. Wäre das eine EZ im Sinne des BEEG, auch wenn sie nicht innerhalb der ersten zwei Jahre festgeschrieben wurde? Besten Dank nochmal und viele Grüße KB
SumSum076
Gemäß BEEG geht Elternzeit nur bis zum 3. Geburtstag. Auf Antrag kann sie übertragen werden (max 12 Monate). Laut Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" 2013 vom Familienministerium ist es möglich, auch nach dem 3. Geburtstag unverbrauchte EZ übertragen zu lassen (so wie bei dir). Es gibt aber aktuelle Gerichtsurteile, wonach Elternzeit nur übertragen werden kann, wenn sie "noch nicht abgelaufen ist". Möchte man 1 Jahr übertragen, muss das also vor dem 2. Geburtstag beantragt werden. Wenn dein AG also der Broschüre folgt, dann kannst du noch EZ nehmen - das wäre dann gemäß BEEG. Macht er das nicht, bliebe dir nun eine Freistellung durch Sonderurlaub (außerhalb des BEEG). Gruß Sabine
fata
Vielen Dank für die schnellen und gründlichen Antworten! Ich habe Glück, mein Arbeitgeber zeigt sich unabhängig von der Rechtslage sehr kooperativ. LG Fata
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin seit März 2012 in Elternzeit für 1 Jahr habe es meinem AG auch mitgeteilt. Das ist auch alles gut. Wir wollen aber gerade ein Grundstück kaufen und die Bank benötigt von meinem Chef ein schreiben das ich nach einem Jahr wieder zu den alten Bedingungen arbeite. Mein Chef weigert sich aber total dieses zu unterschreibe ...
Hallo Frau Bader. Meine 3 jährige Elternzeit endet am 07.10.2013. Nun bin ich wieder schwanger und meine FA hat mir ein Beschäftigungsverbot (aufgrund von Risiken in der 1. SS) erteilt. Nun die Frage... Habe ich ohne Wiederaufnahme meiner Arbeit, bedingt durch das Beschäftigungsverbotes, Anspruch auf mein Gehalt/Vergütung bis zum Ende des Mutter ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit! Da ich mich allerdings jetzt schon um einem Krippenplatz für meinen Sohn bemühen muss, habe ich meinem Arbeitgeber jetzt schon mitgeteilt, das ich ab Mai 2015, nach der Elternzeit, wieder arbeiten möchte. Vor Muschu habe ich in Vollzeit gearbeitet, mit 2 Tagen homeoffice, dies wurde mir ...
Hallo! Ich habe nun bald ein Jahr Elternzeit genossen. Die Firma, in der ich vor meiner Schwangerschaft in Vollzeit als Projektmanagerin angestellt war, kann bzw. muss mir keine Teilzeit anbieten, da dort nur sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind. Eine Vollzeitstelle wird mir zwar angeboten, diese lehne ich aber vorerst ab. Ich habe nun ein Schreibe ...
Sehr geehrte Frau Bader, während des Elterngeldbezuges ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen. 15 Monate nach der Geburt habe ich eine befristete Stelle bei einem anderen Arbeitgeber mit 15 Std. angetreten. Jetzt nach nur 3 Monaten muss ich leider das Arbeitsverhältnis kündigen, da die Betreuung unseres Sohnes unerwartet weggefallen ist ...
Ich habe für meine Tochter 12 Monate Elternzeit beantragt und arbeite seit Oktober wieder. Kann ich noch einmal ein Jahr Elternzeit beantragen das mir bezahlt wird? Oder würde ich für diese Zeit kein Elterngeld mehr bekommen da ich mir das volle Elterngeld auf 12 Monate auszahlen ließ, und dann vom Amt voll abhängig sein müsste? ? Aber ich habe j ...
Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit eingereicht und möchte danach wieder in meinen alten Beruf einsteigen. Ich bin unbefristet als Abteilungsleiter angestellt. Diese Position erfordert natürlich im Idealfall eine vollständige Anwesenheit, jedoch bin ich mir aus heutiger Sicht unsicher, ob ich mein Kind bereits mit einem Jahr ganztags in ...
Hallo Frau Bader, Ich bin bereits seit über 10 Jahren bei meinem AG angestellt. Als ich erneut Mutter wurde habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt aber wollte dann doch früher zurück in meinen Job. So hatte der AG eine Ausnahme gemacht und mir ein Teilzeitvertrag für die Zeit während der Elternzeit ausgestellt, der mit Ablauf der beantragten 2 J ...
Ich habe während meiner Elternzeit in Teilzeit gearbeitet (und "Elterngeld Plus" bezogen). Nach Ende der Elternzeit habe ich in Vollzeit meine Beschäftigung wieder aufgenommen und bin nach ca. zwei Wochen erkrankt. Die Lohnfortzahlung ist nun beendet. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nun auf Basis des Teilzeitlohns während der Elternzeit berech ...
Hallo, ich muss nach meiner Elternzeit am 2.1.20 wieder anfangen zu arbeiten. Vor der Schwangerschaft habe ich Mo-Do vormittags gearbeitet. Jetzt soll ich 1*die eine Spätschicht machen, was für mich nicht möglich ist, da ich die Betreuungszeit von meiner Tochter nicht verlängern kann. Für nur Vormittags haben Sie für mich keine Verwendung mehr, da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner