Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wieder schwanger in Elternzeit mit Teitzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wieder schwanger in Elternzeit mit Teitzeitbeschäftigung

Ferres

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Hallo, mein erstes Kind ist im August 2012 zur Welt gekommen; bis Ende Februar 2014 habe ich Elternzeit beantragt. Ab September 2013 arbeite ich dann wieder in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger und vorauss. ET ist Mitte März. Muss/kann ich noch etwas beachten? sollte ich die Elternzeit abbrechen? wie sieht es mit Mutterschaftsgeld,... aus? Danke danke für Hilfe... alles Neuland


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, man kann am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste EZ abbrechenu bekommt wieder MG Liebe Grüsse, NB


werdendemutti87

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Hallo Ferres, ich bin nun kein Experte in der Sache, aber Ich kann von meinen Erfahrungen sprechen. Ich bin in einer ähnlichen Situation und ebenfalls mit meinem 2. Kind schwanger, das in wenigen Wochen auf die Welt kommt. Ich hatte durch meine Arbeitslosigkeit die vor der Geburt meines 1. Sohnes ( Ausgelaufener Arbeitsvertrag) nun ebenfalls 1000 Fragen und bin mit meinem Mann,zur Stadt um Uns unter anderem wegen Partnerschaftsmonate beraten zu lassen. Fakt ist, das Du NICHT wie Du meinst bis Ende 2014 in Elternzeit bist. Elternzeit bist Du maximal 12 bzw. mit Partenermonaten 14 Monate. Die Auszahlungvariante hast Du warscheinlich genau wie Ich nur auf 24 Monate gelegt. Also bist Du 12 Monate und 8 Wochen ( da Du ja 8 Wochen noch nach ET in Mutterschutz bist) nach der Geburt wieder ganz normal Angestellt/ Arbeitslos wie auch immer. Mutterschaftsgeld darf im 2. Auszahlungsjahr übrigens NIRGENDWO angerechnet werden. Wenn Du noch innerhalb der 12 Monate Elternzeit arbeiten gehst, wird dein Teilzeitgehalt übrigens angerechnet. Das hättest Du dann angeben müssen. Beim Mutterschaftsgeld bin ich mir nicht zu 100 Prozent sicher. Aber Ich meine, das Du den mindestsatz von 13 Euro am Tag bekommen wirst. Aber da gebe Ich nun keine Garantie, das es richtig ist. Da würde Ich mal bei deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen. Ich bin wirklich kein Expterte und hoffe das Ich es einigermaßen Verständnisvoll geschrieben habe. LG


Ferres

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Dankeschön! genau ich habe 12 Monate Elternzeit + 2 Monate von meinem Mann, Auszahlung bei mir auf 12 Monate. Von Ende August 2013 bis Ende Februar 2014 habe ich nun Teilzeit in Elternzeit beantragt und eigentlich sollte es ab März 2014 wieder mit Vollzeit losgehen. wie wird denn das Elterngeld für das 2. Kind dann berechnet? weißt du da was? Danke dir


werdendemutti87

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Also, ersteinmal bist Du ja wie gesagt nur die 12 Monate in Elternzeit und danach ganz normal Angestellte wieder und aus der Elternzeit ja schon raus. Die Elternzeit ist nämlich nur 12 Monate und nicht länger. Das heißt Du bist bis August 2013 in Elternzeit und ab September ganz normale Angestellte auf Teilzeit. Das Elterngeld wird nachdem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet, wobei dabei das Elterngeld nicht mit berechnet wird, da es nicht zu einem Einkommen zählt. Es werden also die Monate VOR der Geburt des 1. Kindes gerechnet (vor Mutterschutz) + die Monate die Du nach der Elternzeit des 1. Kindes gearbeitet hast berechnet. Also Du gehst ab September bis 6 Wochen vor Geburt (Mutterschutz)des 2. Kindes arbeiten. Das wären dann um die 6 Monate + die Monate vor der Geburt des 1. Kindes die Du am arbeiten warst. In diesem Fall dann ebenfalls 6 Monate. Und daraus ergibt sich dann die Höhe, die Du bekommen wirst an Elterngeld für das 2. Kind. Zudem bekommst Du noch einen Geschwisterbonus von 75 Euro monatlich. Oh man, kompliziert zu schreiben. Hoffe Du verstehst es. Und falls dein Einkommen unter einem bestimmten Satz liegt, bekommst Du ,,Nur" den Regelsatz von 300 Euro + Geschwisterbonus LG


Ferres

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verstanden super vielen Dank!!!!!


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