gluecksstern81
Sehr geehrte Frau Bader, welche Möglichkeit gibt es aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Verbreitung des Coronavirus den Umgangskontakt auszusetzen, wenn der Kindesvater aus einem Gebiet in Deutschland kommt, indem vielfache Fälle nun bekannt sind und der Kindesvater selbst noch durch eine Tätigkeit im Gesundheitswesen ein erhöhtes Risiko mit sich bringt? Was kann ich beim Familiengericht diesbezüglich beantragen? Ist es möglich ein Attest zu verlangen, dass die (bisherige) Gesundheit des Kindesvaters bezüglich des Virus bestätigt? Wird ein Ordnungsgeld durchgehen, falls ich bei Nichtvorliegen eines Attests den Umgang aussetze? Bitte nur um rein fachliche Antwort von Frau Bader! Vielen Dank.
Hallo, also, ich bn jetzt tatsächlich Frau Bader. Der Umgang kann ausgesetzt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Der KV ist nicht in Quarantäne o.ä. er scheint also weder Corona zu habe noch scheint ein erhebliches seriöses Risiko vorzuliegen. Also ja, er darf weiter Umgang haben. Wenn er selber im Gesundheitswesen arbeitet, ist ihm zuzutrauen, dass er so verantwortungsvoll ist, dass er sein Kind nicht in Gefahr bringt. Liebe Grüße NB
Mutti69
Ich bin nachweislich nicht Frau Bader, aber sorry, die Frage ist zuuuuuu geil! Danke für diesen Lacher am frühen Morgen! ;-)
la-floe
Moin, das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?,? Du willst den Corona-Zug dafür verwenden, den Umgang auszusetzen??? Das wird dir nicht gelingen. Du wirst nichts erreichen außer, dass du eventuell ein sattes Ordnungsgeld kassierst. Begrüßenswert, dass dein Ex sich wahrscheinlich durch seine Tätigkeit im Gesundheitswesen einen kühlen Kopf weitab von dieser unsinnigen Hysterie erhalten hat. Kann dem Kind nur zugute kommen. Du hast weder den Hauch einer Chance den Umgang auszusetzen noch ein Attest zu verlangen. Wäre ja noch schöner. Und das war ein fachlicher Rat einer Naturwissenschaftlerin mit mehreren Umgangsverfahren. floe
Mitglied inaktiv
Wow direkt vor das Familiengericht gehen. Man könnte ja einfach den KV fragen, wie er die Lage sieht.
cube
Solange der KV nicht nachweislich infiziert ist oder mit nachweislich infizierten Personen Kontakt hatte eher nicht. Eine sozusagen Negativ-Bescheinigung zu verlangen sehe ich da auch nicht. Du fragst dich jetzt sicher, warum du dennoch Antworten von nicht-Frau-Baders bekommst :-) Das mag daran liegen, dass die Frage einfach zu sehr danach wirkt, irgendeinen Grund zu finden, Umgang auszusetzen. Das triggert hier die meisten einfach.
luvi
Hallo, Auch ich bin nicht Frau Bader, möchte dir aber dennoch gerne antworten. Bald wird es wahrscheinlich in deinem Umfeld ebenfalls Corona-Infizierte geben. Dann möchtest du sicherlich auch nicht, dass der Vater einen Antrag beim Familiengericht stellt, dass dir vorübergehend das Sorgerecht entzogen wird, um das Kind in ein Land ohne Infizierte zu schicken. Ich glaube, hier herrscht neben Corona noch ein anderer Virus, der sich auf das rationale Denken auswirkt. VG luvi
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