Unterlagenwechsler
Hallo, wir erwarten nun unser erstes Kind. Meine Frau war bis zum Mutterschutz sechs komplett Monate in Steuerklasse 3, davor in 5. Also ist noch alles ok. Allerdings hat sie in der Steuerklasse 3 Zeit auch Krankengeld bekommen. Wie wirkt sich das aufs Elterngeld aus? Wir dort nun mit Steuerklasse 5 gerechnet? Die Krankengeldzeiten waren aufgrund der Schwangerschaft. Wäre nett, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Danke Gruß Thorsten
Hallo, wird trotzdem genommen. Sonst hätte man einen Nachteil. Liebe Grüße NB
Unterlagenwechsler
Hallo Frau Bader, danke für die Antwort. Mir hat die Elterngeldstelle aber nun geschrieben, dass Steuerklasse 5 verwendet wird. Also zu unserem Nachteil. Wo finde ich etwas passendes in Urteilen oder Gesetzen? Die Elterngeldstelle sieht sich nämlich im Recht
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