knirps2013
Hallo, seit Anfang Okt.2012 bin ich im Beschäftigungsverbot da ich Krankenschwester bin und kein Schonplatz vorhanden war. Bis zum 30.Sept.2012 betrug meine wöchentliche Arbeitszeit 30h/Woche, ab 01.Okt. 2012 wurde meine wöchentliche Arbeitszeit auf 40h/woche erhöht aber nur befristet für 1 Jahr. Nun bekomme ich ja im BV mehr Gehalt als vor der Schwangerschaft da mein Lohn ja mit der Stundenerhöhung mehr ist.Lediglich Zuschläge bekomme ich keine mehr. Zählen da jetzt die Monate im BV trotzdem bei der Errechnung des Elterndeldes oder die 12 Monate vor der Schwangerschaft wo ich Zuschläge erhalten habe?
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Liebe Grüße, NB
luvi
Hallo Knirps, Mich wundert es, dass Du keine Zuschläge mehr bekommst. Ich arbeite in der vollstationären Jugendhilfe. Während meines Beschäftigungsverbotes habe ich weiterhin die Zuschläge für Nachtbereitschaften, Sonn- und Feiertagsdienste sowie den Heimzuschlag erhalten. Er wurde aus den durchschnittlichen Zuschlägen der vorherigen 3 Monate berechnet. Soweit mir gesagt wurde, zählen die Zuschläge sowieso nicht bei der Berechnung des Elterngeldes, da sie steuerfrei sind. Es werden nur die steuerpflichtigen Bezüge zur Berechnung genommen. Luvi
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