Kleomam
Bei mir verhält es sich so, dass ich derzeit in Elternzeit bin. Beantragt habe ich 2 Jahre. Für die ersten 6 Monate wurde BasisElterngeld und für weitere 12 Monate Elterngeld plus beantragt. Nun sind die ersten 6 Monate vorbei in denen ich das Basis Elterngeld bezogen habe und ich gehe wieder in der alten Firma ein paar Stunden die Woche arbeiten. Das Elterngeld plus bekomme ich noch bis September 2019. Auf welcher Grundlage wird das neue Elterngeld berechnet wenn ich bspw. Anfang 2019 wieder schwanger werde? Ist der derzeitige Verdienst Maßgeblich? Oder wird das Jahreseinkommen vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen? Für Ihre Antwort schon mal vielen Dank im voraus!
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Felica
Genau wie beim ersten Kind. Also wird geschaut was du in den 12 Monaten vor neuen Bezug verdient hat. Bis zu 14 Monate EG werden dann ausgeklammert, also durch Zeiten von vor dem ersten Kind ersetz. Rest sind dann entweder Nullrunden wenn du da nicht arbeitest, oder eben Gehalt je nachdem ob du dann in TZ arbeitest oder bereits wieder in VZ. Wenn Du erst im September wieder schwanger wirst, werden die Zeiten von vor dem ersten Kind also keine Rolle mehr spielen, weil zu lange her. Jahreseinkommen spielt nur eine Rolle wenn man selbstständig ist.
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