Kiyan
Liebe Frau Bader, Ich bin nun seit fast zwei Jahren in elternzeit. Im Juni gehe ich wieder arbeiten. Nehmen wir mal an Ich bin nach zwei drei Monaten Beschäftigung schwanger, dann würde ich sofort einen bv bekommen. 1. Wie würde es sein wenn ich sofort nach Eintritt der Beschäftigung schwanger werden würde. Bekomme. Da würde ich doch trotzdem nach bv mein volles gehalt bekommen? 2. Wie sieht es dann mit dem elterngeld aus. a) bei einer sofortiger Schwangerschaft b) nach ein paar Monaten Arbeit dann schwanger? Im voraus vielen Dank Liebe grüße Kiyan
Hallo, 1. Ja 2. Das EG berechnet sich nachd em Verdienst der letzten 12 Mo. vor der geburt. Um so länger gearbeitet um so mehr EG Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
1. Wenn ein BV ausgesprochen wird, bekommst Du den Lohn, den Du auch ohne BV bekommen würdest. 2. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der 12 Monate vor der Geburt, wobei Mutterschutzmonate ausgeklammert werden. Da Du mehr als ein Jahr in Elternzeit warst, wird da auch nichts mehr ersetzt. Um keine Null-Monate zu haben bei der Elterngeldberechnung, solltest Du schauen, daß Du bis zum Mutterschutz 12 Monate gearbeitet hast. Wobei Du mal ausrechnen kannst, inwiefern der Geschwisterbonus die Einbußen bei einer früher einsetzenden Schwangerschaft ausgleicht oder sogar überschreitet.
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